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Obligatorische Prüfung der Jahresabschlüsse: Für wen wird sie 2026 abgeschafft?
 
                                Während die große Novelle des Rechnungslegungsgesetzes noch nicht endgültig verabschiedet ist, werden laufend kleinere Änderungen vorbereitet. Im Rahmen der so genannten kleinen Novelle, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird, werden die Grenzen für Abschlussprüfungen angehoben. Dadurch werden viele kleinere Unternehmen vom Verwaltungsaufwand entlastet.
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Wie werden sich die Vorschriften für die Abschlussprüfung ändern?
Eine kleine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes, die am 2. September in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, ändert die Vorschriften für die Prüfungspflicht grundlegend. Die gute Nachricht ist, dass dies für viele kleinere Unternehmen ein Ende des unnötigen Papierkrams bedeutet und Geld spart.
Die neue Prüfungspflicht gilt nur für mittlere und große Unternehmen, nicht für kleine Buchhaltungseinheiten. Die Änderung bringt also eine Erleichterung für Tausende von Unternehmen, die derzeit für die Prüfung ihrer Bücher bezahlen müssen, obwohl dies für sie nicht von Vorteil ist.
TIPP: Sie sind sich nicht sicher, welcher Kategorie Ihr Unternehmen angehört, oder möchten wissen, wie die Kategorie bestimmt wird und welche Auswirkungen sie hat? Lesen Sie unseren Artikel über die Kategorien von Rechnungslegungseinheiten nach Größe.
Für wen bleibt die Prüfung obligatorisch?
Sie sind prüfungspflichtig, wenn Ihr Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreitet:
- Jahresumsatz: jetzt 240 Mio. CZK (vorher 80 Mio. CZK);
- Wert der Aktiva: jetzt 120 Mio. CZK (vorher 40 Mio. CZK);
- Zahl der Beschäftigten: weiterhin 50.
Wenn Sie diese Grenzen nicht überschreiten, ist die Prüfung für Sie nicht mehr obligatorisch. Wenn Sie aus anderen Gründen (z. B. für Investoren oder Banken) eine Prüfung wünschen oder benötigen, können Sie diese natürlich freiwillig durchführen lassen.
Ab wann gelten die geänderten Grenzwerte?
Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2026, aber die Schwellenwerte werden immer zum Bilanzstichtag ermittelt. Wenn Ihr Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr entspricht, werden Sie die ursprünglichen Schwellenwerte zum 31. Dezember 2023 und die neuen Schwellenwerte zum 31. Dezember 2024 anwenden.
Für Rechnungslegungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen, wird die Pflichtprüfung für kleine Unternehmen nicht mehr gelten.
Ein völlig neues Rechnungslegungsgesetz wird frühestens 2027 erwartet. Die wichtigsten Änderungen, die es voraussichtlich mit sich bringen wird, haben wir in einem separaten Artikel über die Aktualisierung des Rechnungslegungsgesetzes zusammengestellt.
Lassen Sie uns über die Gesetzesänderungen nachdenken
Sie sind sich nicht sicher über alle Änderungen, ihre Wirksamkeit und insbesondere ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular. Vereinbaren Sie eine professionelle Beratung oder übergeben Sie uns die Bearbeitung Ihrer Jahresabschlüsse und sonstigen Berichte im Rahmen des kompletten Rechnungslegungsmanagements.
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