Obligatorische Prüfung der Jahresabschlüsse: Für wen wird sie 2026 abgeschafft?

Während die große Novelle des Rechnungslegungsgesetzes noch nicht endgültig verabschiedet ist, werden laufend kleinere Änderungen vorbereitet. Im Rahmen der sogenannten kleinen Novelle, die voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird, werden die Grenzen für Abschlussprüfungen angehoben. Viele kleinere Unternehmen würden dadurch neu entlastet werden.

Wie werden sich die Regeln für die Abschlussprüfung ändern?

Eine kleine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes, die jetzt im Schnellverfahren durchgeführt wird (siehe Parlamentsdrucksache 783) und voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, ändert die Regeln für die Prüfungspflichten grundlegend. Die gute Nachricht ist, dass dies für viele kleinere Unternehmen ein Ende des unnötigen Verwaltungsaufwands und Geldeinsparungen bedeuten würde.

Die neue Prüfungspflicht würde nur für mittlere und große Unternehmen gelten, nicht für kleine Buchhaltungseinheiten. Die Änderung bringt also eine Erleichterung für Tausende von Unternehmen, die derzeit für eine Prüfung ihrer Bücher bezahlen müssen, obwohl dies für sie nicht von Vorteil ist.

TIPP: Sie sind sich nicht sicher, welcher Kategorie Ihr Unternehmen angehört, oder Sie möchten wissen, wie die Kategorie bestimmt wird und welche Auswirkungen sie hat? Lesen Sie unseren Artikel über die Kategorien von Rechnungslegungseinheiten nach Größe.

Für wen bleibt die Prüfung obligatorisch?

Sie sind prüfungspflichtig, wenn Ihr Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreitet:

  • Jahresumsatz: jetzt 240 Mio. CZK (vorher 80 Mio. CZK);
  • Wert der Aktiva: jetzt 120 Mio. CZK (vorher 40 Mio. CZK);
  • Zahl der Beschäftigten: weiterhin 50.

Wenn Sie diese Grenzen nicht überschreiten, ist die Prüfung für Sie nicht mehr obligatorisch. Wenn Sie aus anderen Gründen (z. B. für Investoren oder Banken) eine Prüfung wünschen oder benötigen, können Sie diese natürlich freiwillig durchführen lassen.

Wann treten die Änderungen der Grenzwerte in Kraft?

Wenn in diesem Jahr eine kleine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet wird, gelten die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2026, d. h. für Unternehmen gelten die höheren Grenzwerte erstmals für Rechnungslegungszeiträume, die an diesem Datum beginnen. Dabei werden die Grenzen immer zum Bilanzstichtag beurteilt.

Ein komplett neues Rechnungslegungsgesetz ist frühestens 2027 zu erwarten. Über die wichtigsten Änderungen, die es voraussichtlich mit sich bringen wird, haben wir in einem separaten Artikel über die Aktualisierung des Rechnungslegungsgesetzes geschrieben.

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