Kategorie
Änderung des Firmennamens: Wie ist vorzugehen?
Sie haben sich die Mühe gemacht, sich einen Firmennamen auszudenken, aber jetzt müssen Sie ihn ändern. Vielleicht, weil er den Namen eines Partners enthält, der nicht mehr in Ihrem Unternehmen tätig ist. Es gibt unzählige Gründe, den Namen Ihres Unternehmens zu ändern, aber es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Eigentümer den Namen jederzeit ändern können. Wie funktioniert also die Änderung des Firmennamens?
Einberufung einer Gesellschafterversammlung und notarielle Urkunde
Wenn Sie bereits wissen, wie Sie Ihr Unternehmen umbenennen wollen, müssen Sie eine Änderung der Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag oder Satzung)vornehmen.
Über diese Änderung wird in einer Hauptversammlung abgestimmt, die Sie mit einem Notar einberufen, der dann ein Protokoll über die Namensänderung erstellt. Auf der Grundlage der notariellen Urkunde wird die Änderung des Firmennamens in das Handelsregister eingetragen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die notarielle Urkunde?
- Einen Auszug aus dem Handelsregister der Gesellschaft, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Die neueste und vollständige Fassung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der Gesellschaft, wie sie in der Urkundensammlung des zuständigen Registergerichts hinterlegt ist.
- Ein Beschluss des Alleingesellschafters oder eine Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung.
- Einladung zur Hauptversammlung zusammen mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.
- Personalausweise aller Aktionäre. Im Falle der Vertretung eines Gesellschafters ist eine Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift erforderlich, wobei der Bevollmächtigte nicht der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sein darf.
- Handelt es sich bei einem der Gesellschafter um eine juristische Person, muss er/sie über einen Handelsregisterauszug verfügen.
Alle Dokumente und Unterlagen sind dem Notar im Original oder in beglaubigter Kopie spätestens 5 Werktage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung oder dem Beschluss des Alleingesellschafters vorzulegen.
Eintragung der Namensänderung in das Handelsregister
Sobald Sie die geänderte Gründungsurkunde in Händen halten, können Sie beim zuständigen Registergericht einen Antrag auf Eintragung der Namensänderung der Gesellschaft in das Handelsregister stellen. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, firmiert Ihre Gesellschaft noch unter ihrem ursprünglichen Namen.
Das Registergericht ist verpflichtet, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags eine Entscheidung zu treffen. Es muss jedoch unterschieden werden zwischen der Entscheidung des Gerichts, die Eintragung zuzulassen, und der tatsächlichen Durchführung der Eintragung. Das Gericht trägt den neuen Namen erst dann ein, wenn der Beschluss über die Genehmigung der Eintragung rechtskräftig wird, was erst nach der Zustellung der Entscheidung des Gerichts an den Antragsteller der Fall ist.
Die Entscheidung des Gerichts ist Ihre Verwaltung
noch nicht beendet
Eine Änderung des Firmennamens kann auch mit einer Änderung des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft verbunden sein. Sie müssen auch den eingetragenen Sitz oder die Geschäftsstelle mit dem neuen Namen kennzeichnen. Die Umbenennung des Unternehmens muss auf allen Geschäftspapieren vermerkt werden. Nicht zuletzt müssen Sie die Änderung den Banken und Geschäftspartnern mitteilen.
TIPP: Wussten Sie, dass Sie für Ihr Unternehmen kein eigenes Büro benötigen? Dann sparen Sie Geld für Miete und Betrieb, indem Sie ein virtuelles Büro für Ihr Unternehmen einrichten. In unserem Angebot finden Sie virtuelle Büros an attraktiven Adressen schon ab 199 CZK pro Monat.
Wie viel kostet die Änderung Ihres Firmennamens?
Bei einer Umfirmierung zahlen Sie einen Notar für die Anmeldung der Hauptversammlung, dann eine Gerichtsgebühr beim Registergericht und auch für die Eintragung ins Handelsregister. Wenn Sie bei uns eine Firmennamensänderung buchen, erledigen wir den gesamten Papierkram. Die Dienstleistung kostet 9.650 CZK ohne MwSt. und umfasst alle oben genannten Gebühren.
Was ist, wenn das Gericht die Umbenennung ablehnt?
In diesem Fall bleibt Ihr ursprünglicher Firmenname bestehen. Sie können dann erneut einen Antrag auf Änderung des Namens in seiner geänderten Form stellen. Zunächst müssen Sie jedoch eine Hauptversammlung einberufen, die Gründungsurkunde bei einem Notar ändern lassen und die Notargebühr erneut entrichten. Anschließend reichen Sie einen Antrag bei Gericht ein und befolgen die oben beschriebenen Schritte.
Zusammenfassung: Wie Sie den Namen einer GmbH ändern können
Um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, was Sie tun müssen, um Ihren Firmennamen zu ändern, folgen Sie diesen Schritten:
- Recherchieren Sie ausführlich die bestehenden Firmen (Namen) im Handelsregister. Der neue Firmenname darf nicht mit einem anderen Firmennamen identisch oder austauschbar sein. Prüfen Sie zum Beispiel mit dem Online-Tool auf unserer Website, ob der von Ihnen gewählte Name noch verfügbar ist.
- Berufen Sie eine Generalversammlung ein und nehmen Sie die Änderung der Gründungsurkunde vor. Der Beschluss der Generalversammlung über die Änderung muss in Form einer notariellen Urkunde gefasst werden.
- Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung der Änderung des Firmennamens in das Handelsregister.
- Das Registergericht hat 5 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob es die Eintragung genehmigt. Wenn es dem Antrag zustimmt, trägt es die Änderung in das Handelsregister ein, sobald sie wirksam wird.
- Benachrichtigen Sie die Institutionen - das Gewerbeamt, das Finanzamt, das Katasteramt, das Amt für gewerblichen Rechtsschutz, die Sozialversicherungsanstalt und die Krankenkassen oder andere zuständige Behörden wie die Datenschutzbehörde -über die Namensänderung.
- Informieren Sie andere Stellen, mit denen Sie zusammenarbeiten, insbesondere Banken, Dienstleister und Ihre Geschäftspartner, über den neuen Namen.
- Kennzeichnen Sie Ihren Firmensitz und ggf. Ihre Geschäftsräume mit dem neuen Namen.
- Vergewissern Sie sich, dass der Firmenname auf allen Geschäftsunterlagen (Bestellungen, Rechnungen, Briefpapier, Briefmarken usw.) geändert wird.
Überlassen Sie uns die Verwaltung
Die Umfirmierung Ihres Unternehmens ist mit einer Reihe von Verwaltungsaufgaben verbunden. Wenn Sie sich davon nicht aufhalten lassen wollen, wenden Sie sich an uns und wir erledigen die Umfirmierung für Sie. Wir kümmern uns sowohl um die notarielle Beurkundung der Gesellschafterversammlung als auch um die Eintragung der Änderungen im Handelsregister.
Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.