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Wie man eine Aktiengesellschaft gründet: ein detaillierter Leitfaden

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine fortschrittlichere Form der Kapitalgesellschaft, die sich besonders für größere Projekte und mehr Investoren eignet. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist in Bezug auf Vorbereitung und Verwaltung anspruchsvoller als eine GmbH, bietet aber weitaus mehr Möglichkeiten. Lesen Sie, wie Sie eine Aktiengesellschaft Schritt für Schritt gründen können - von den spezifischen Voraussetzungen für die Gründung über die voraussichtlichen Kosten und Fristen bis hin zu den Verpflichtungen, die nach der Eintragung der Gesellschaft auf Sie warten.
Was Sie in diesem Artikel erfahren werden:
- Was ist eine Aktiengesellschaft und für wen ist sie geeignet?
- Was Sie brauchen, um eine Aktiengesellschaft zu gründen
- Das schrittweise Verfahren zur Gründung einer Aktiengesellschaft
- Ungefähre Kosten und Zeitaufwand für die Gründung einer Aktiengesellschaft.
- Verantwortlichkeiten nach der Gründung einer Aktiengesellschaft
- Eine schnellere Lösung: Kauf einer fertigen Aktiengesellschaft
- Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung der Unterlagen oder der vollständigen Gründung?
Was ist eine Aktiengesellschaft und für wen ist sie geeignet?
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien mit einem Nennwert aufgeteilt ist. Deren Inhaber, die Aktionäre, sind mit bestimmten Rechten ausgestattet:
- Stimmrecht bei Hauptversammlungen im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Aktien.
- Das Recht auf einen Anteil am Gewinn oder an der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende.
- Vorkaufsrecht auf die Zeichnung neuer Aktien, wenn das Unternehmen diese anbietet.
Die Aktionäre haben außerdem den Vorteil, dass sie für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nur bis zur Höhe ihrer ausstehenden Einlage (dem Wert der gezeichneten Aktien) haften.
Eine Aktiengesellschaft eignet sich in der Regel für größere Unternehmungen oder Projekte, die einen hohen Kapitalbedarf haben. Während Sie bei einer GmbH bereits mit einem Kapital von 1 CZK beginnen können, benötigen Sie bei einer AG mindestens 2 Millionen CZK (oder 80.000 EUR).
Daher ist die Gründung einer AG sinnvoll, wenn Sie ein größeres Unternehmen planen, mehr Investoren ansprechen wollen oder in Zukunft eine öffentliche Aktienemission oder eine Börsennotierung in Betracht ziehen.
Organe einer Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft hat komplexere Organe als eine GmbH. Die Hauptversammlung als oberstes Organ entscheidet über wichtige Fragen (z. B. Genehmigung des Jahresabschlusses, Gewinnausschüttung, Satzungsänderungen oder Auflösung des Unternehmens).
Das statutarische Organ dient der laufenden Verwaltung und der Vertretung nach außen, das Aufsichtsorgan der Kontrolle der Tätigkeit. Das Gesetz lässt zwei Systeme von Organen in Aktiengesellschaften zu - dualistisch und monistisch:
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1
Dualistisches System: Neben der Hauptversammlung fungiert der Vorstand als Satzungsorgan (leitet das Unternehmen) und der Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Traditionell bestehen sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat aus mehreren Mitgliedern (in der Regel 3), die von der Hauptversammlung gewählt werden, doch kann in der Satzung eine andere Anzahl (jedoch mindestens 1) festgelegt werden. Eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats sein.
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2
Monistisches System: Neben der Hauptversammlung gibt es nur ein einziges Organ - den Verwaltungsrat. Der Vorstand vereint die Funktionen des satzungsmäßigen Organs und des Aufsichtsorgans (d. h. er nimmt gemeinsam die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat im dualistischen Modell wahr). Er kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen (normalerweise 3).
Tipp: Einen detaillierten Vergleich der beiden Systeme finden Sie in unserem Artikel über monistische und dualistische Systeme in einer Aktiengesellschaft. Dort erfahren Sie, was die Vor- und Nachteile beider Modelle sind und welche Funktionen die einzelnen Organe haben.
Anzahl der Gründer und Aktionäre
Eine Aktiengesellschaft kann von einem einzigen Gründer (natürliche oder juristische Person) oder von mehreren Gründern gemeinsam gegründet werden:
-
1
Handelt es sich bei der A .G. um eine Einpersonengesellschaft, wird keine Hauptversammlung gebildet und die Befugnisse werden direkt vom Alleinaktionär ausgeübt. Der Beschluss des Alleingesellschafters bedarf stets der Schriftform, bei wesentlichen Elementen auch der Form einer notariellen Urkunde.
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2
In der Praxis haben Aktiengesellschaften in der Regel von Anfang an mehrere Aktionäre und Mitglieder der Organe. An der Leitung und Kontrolle der AG sollten jedoch mindestens zwei Personen beteiligt sein, insbesondere wenn Sie eine dualistische Struktur wählen - eine Person kann nicht gleichzeitig im Vorstand und im Aufsichtsrat sitzen.
Arten und Formen von Aktien, ihre Übertragbarkeit
Um die Kapitalstruktur Ihrer AG richtig einzurichten und die wichtigsten Investoren zu motivieren, ist es wichtig, die folgenden Bereiche zu verstehen:
1/ Welche Art von Aktien werden Sie ausgeben?
- Stammaktien sind die Standardform von Aktien, die ihren Inhabern ein volles Stimmrecht auf der Hauptversammlung sowie eine Gewinnbeteiligung in Form einer Dividende gewähren. Jede Stammaktie gewährt in der Regel eine Stimme, es sei denn, Sie haben in Ihrer Satzung etwas anderes festgelegt.
- Vorzugsaktien haben Vorrang bei der Ausschüttung von Dividenden oder bei der Verteilung von Liquidationsguthaben. Das bedeutet, dass die Inhaber von Vorzugsaktien eine Dividende vor den Inhabern von Stammaktien erhalten. Der Besitz von Vorzugsaktien ist jedoch je nach dem Wortlaut der Satzung mit eingeschränkten oder keinen Stimmrechten verbunden.
2/ Werden Ihre Aktien auf den Namen lauten oder als Namensaktien eingetragen sein?
- Namensaktien ermöglichen eine anonyme Eigentümerschaft - die Person, die die Aktie hält, wird zum Eigentümer. Die Übertragung ist sehr einfach, es genügt die tatsächliche Übergabe des Papierzertifikats oder die Eintragung im Zentraldepot ohne weitere Genehmigung der Behörden der AG.
- Namensaktien sind auf den Namen einer bestimmten Person - des Eigentümers der Aktie - eingetragen. Die Übertragung dieser Aktie erfordert eine Änderung im Aktionärsregister der Gesellschaft und häufig die Zustimmung des Verwaltungsrats (wenn die Satzung Übertragungsbeschränkungen vorsieht).
3/ Welche Form von Aktien werden Sie wählen?
- Verbriefte Aktien werden in Form eines physischen Wertpapiers ausgegeben, das die Form eines Aktienzertifikats hat. Historisch gesehen sind sie die am weitesten verbreitete Form, aber seit 2013 können verbriefte Aktien nur noch als Namensaktien auf den Namen des Inhabers lauten, mit obligatorischer buchmäßiger Eintragung im Zentralverwahrer.
- Bucheingetragene Aktien sind nicht physisch vorhanden, sondern ihr Besitz wird elektronisch in einer Verwahrstelle (Zentralverwahrer oder Bankdepot) erfasst. Bucheingetragene Aktien werden sowohl auf den Namen des Inhabers eingetragen als auch registriert, wobei Übertragungen direkt in der Verwahrstelle erfasst werden. Dieses System ist sicherer und liquider, da es das Risiko des Verlusts oder der Fälschung von Wertpapieren ausschließt.
Was Sie für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigen
Die Gründung einer AG ist formal anspruchsvoller als die Gründung einer GmbH. Das Gesetz verlangt insbesondere eine Reihe von Formalitäten:
Erfordernis einer Inc. | Wie sieht sie konkret aus |
---|---|
Firmenname (Name) | Ein eindeutiger Name, der die Bezeichnung "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "a.s." enthält; er darf andere Unternehmen nicht in die Irre führen oder kopieren. Lesen Sie Tipps für die Namensfindung. |
Hauptsitz | Eine Adresse in der Tschechischen Republik, für die ein dokumentierter rechtlicher Grund vorliegen muss (Zustimmung des Eigentümers oder Eigentumsnachweis). Weitere Informationen finden Sie im Artikel Hauptsitz eines Unternehmens. |
Gründungsurkunde | Regelt die internen Beziehungen - Struktur der Organe, Stimmrechte, Aktienübertragungen, Unternehmensführung. Laden Sie ein kostenloses Muster der Satzung zum Ausfüllen herunter. |
Grundkapital | Mindestens 2.000.000 CZK (oder 80.000 EUR), aufgeteilt in Aktien mit einem bestimmten Nennwert. Sie müssen vor der Eintragung mindestens 30 % eingezahlt haben. |
Gegenstand des Unternehmens | Bezeichnung(en) des/der Gewerbe(s) oder der Konzession(en), genauer Wortlaut des Geschäftsgegenstandes gemäß dem Gewerbegesetz. |
Gewerbeschein | Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt - 1.000,- CZK pro Antrag, Sie können jedoch mehrere Gewerbearten anmelden. Vergessen Sie nicht, den Nachweis der fachlichen Eignung vorzulegen, wenn Sie ein anderes Gewerbe als ein freies Gewerbe anmelden. Wenn Sie unsicher sind, können wir Sie bei der Wahl der richtigen Gewerbeart beraten. |
Mitglieder der Behörden | Namen und Zustimmungen der in den Vorstand/Verwaltungsrat und den Aufsichtsrat (bei einem dualen System) gewählten Personen. Ihre schriftliche Zustimmung zur Ausübung des Amtes und ein beglaubigter Auszug aus ihrem Strafregister. |
Sobald Sie die oben genannten Anforderungen erfüllt haben, können Sie mit dem eigentlichen Gründungsprozess der Aktiengesellschaft beginnen. Dies geschieht in mehreren Schritten, die wir nun im Einzelnen erläutern werden.
Das Verfahren zur Gründung einer Aktiengesellschaft
Schritt für Schritt
Die Gründung einer Aktiengesellschaft beginnt immer bei einem Notar und endet mit der Eintragung in das Handelsregister. Das gesamte Verfahren lässt sich in einigen wenigen Hauptschritten zusammenfassen:
1/ Abfassung der Gründungsurkunde beim Notar
1/ Notarielle Eintragung
Sie beginnen damit, einen Notar aufzusuchen und die notarielle Gründungsurkunde der Aktiengesellschaft zu erstellen. Der Notar wird mit Ihnen alle notwendigen Angaben (Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Kapitals, Satzung usw.) durchgehen und die Satzung oder den Vertrag nach Ihren Vorgaben erstellen.
Hinweis: Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen einzigen Gründer gründen, wird das Dokument als Gründungsurkunde (Memorandum of Incorporation) bezeichnet. Bei mehreren Gründern wird ein Memorandum of Association erstellt - diese Dokumente sind inhaltlich ähnlich. Beide Alternativen erfordern jedoch die Erstellung einer Satzung der Aktiengesellschaft.
2/ Gesellschaftsvertrag der a.s.
Die notarielle Urkunde enthält die Satzung der Aktiengesellschaft (kostenloses Muster zum Herunterladen hier), die Sie als Gründer zum Zeitpunkt der Gründung genehmigen. Sie ernennen auch einen Einlagenverwalter, d.h. eine Person (oft eine der Gründungspersonen oder die Bank direkt), die mit der Entgegennahme der Bareinlagen beauftragt wird.
3/ Beglaubigte Urkunde
Alle Gründer (oder ihre Vertreter) unterzeichnen die notarielle Urkunde. Der Notar stellt dann eine beglaubigte Urkunde (oder mehrere) über die Gründung aus - diese Dokumente werden später beim Registergericht eingereicht.
2/ Einzahlung des Stammkapitals auf ein Bankkonto
Vor der Gründung der Gesellschaft (d.h. vor der Eintragung) müssen Sie das Stammkapital auf ein spezielles Bankkonto einzahlen. Der (in der notariellen Urkunde benannte) Einlagenverwalter eröffnet ein Konto für die Rückzahlung des Kapitals, auf das die einzelnen Gründer ihre Einlagen gemäß der Gründervereinbarung einzahlen.
- Bareinlagen: Es genügt, einen Teil des Betrages einzuzahlen - das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 30 % des Wertes jedes Anteils vor der Eintragung eingezahlt werden müssen. Der Rest der Bareinlagen kann später innerhalb einer in der Satzung festgelegten Frist, in der Regel innerhalb eines Jahres, eingezahlt werden.
- Bareinlagen: Wenn sie vereinbart wurden, müssen sie vor der Eintragung vollständig eingezahlt und dem Notar ein Bewertungsbericht vorgelegt werden.
Die Bank stellt eine schriftliche Bestätigung über die Einlagen aus, oder der Einlagenverwalter stellt eine Erklärung über die Rückzahlung des Kapitals aus - diese wird dann dem Antrag auf Eintragung ins Handelsregister beigefügt. Die Einzelheiten der Rückzahlung der Einlagen (Kontonummer, Betrag) werden häufig vom Notar in der notariellen Urkunde angegeben.
3/ Sicherstellung der Gewerbeberechtigung
Vor der Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister ist es notwendig, den Gegenstand der Geschäftstätigkeit zu klären. Daher ist der nächste Schritt nach der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft in der Regel ein Gang zum Gewerbeamt, wo Sie alle erforderlichen Gewerbe anmelden, die in Ihrer Aktiengesellschaft eingetragen sind:
- Wenn Sie ein Handwerk oder ein gebundenes Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie auch den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
- Bei konzessionierten Gewerben müssen Sie außerdem eine staatliche Genehmigung einholen (wenn die Art des Gewerbes dies erfordert).
- Für ein freies Gewerbe benötigen Sie keine berufliche Qualifikation, Sie müssen es lediglich anmelden.
Das Ergebnis ist ein Auszug aus dem Gewerberegister, der dem Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister beigefügt wird. Diesen Schritt können Sie oft auch über einen Notar abwickeln.
4/ Einreichung des Antrags auf Eintragung in das Handelsregister
Sobald Sie die notarielle Gründungsurkunde der Aktiengesellschaft, die Bescheinigung über die Einzahlung des erforderlichen Teils des Kapitals und die Gewerbescheine haben, können Sie einen Antrag auf Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister stellen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Eintragung einer Incorporated Company:
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1
Der Notar nimmt die Eintragung direkt vor
Die notarielle Eintragung mit direkter Eintragung in das Handelsregister ist schneller und etwas billiger - der Notar meldet Ihre neue AG elektronisch an und das Gericht trägt die Gesellschaft in der Regel innerhalb des nächsten Arbeitstages ein.
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2
Sie reichen den Antrag selbst beim Registergericht ein
Die traditionelle Einreichung beim Gericht (persönlich oder per Datenpost) hat eine gesetzliche Entscheidungsfrist von 5 Arbeitstagen. Dem Antrag müssen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.
5/ Gründung der Gesellschaft
Eine Aktiengesellschaft wird am Tag der Eintragung in das Handelsregister gegründet. Zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Unternehmen zu einer vollwertigen juristischen Person - Sie können nun offiziell in seinem Namen Geschäfte tätigen, Verträge abschließen, Rechnungen ausstellen usw.
Vergessen Sie nicht, nach der Eintragung das für Einlagen eingerichtete Bankkonto auf das Girokonto der Gesellschaft zu überweisen und ggf. den Rest des ausstehenden Stammkapitals innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist einzuzahlen.
Hinweis: Die Gründung einer Aktiengesellschaft mit öffentlicher Zeichnung von Aktien (öffentliches Angebot) unterscheidet sich von dem oben beschriebenen Verfahren dadurch, dass die Gründer zunächst einen Prospekt oder eine Aufforderung zur Zeichnung von Aktien veröffentlichen und Dritte sich zur Zeichnung von Aktien verpflichten können.
Nach Abschluss der Zeichnung wird eine konstituierende Hauptversammlung der Zeichner einberufen (innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Zeichnung), um über die Gründung der Gesellschaft zu entscheiden.
Diese Methode ist jedoch verwaltungstechnisch kompliziert (sie erfordert z. B. die Genehmigung des CNB-Prospekts im Falle eines öffentlichen Aktienangebots) und wird in der Praxis von Jungunternehmern kaum genutzt. Die meisten Aktiengesellschaften werden ohne ein öffentliches Angebot gegründet, d. h. 100 % der Aktien werden von den ursprünglichen Gründern gezeichnet.
Ungefähre Kosten
und Zeitaufwand für die Gründung einer Aktiengesellschaft
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen Sie mit höheren Anfangskosten rechnen als bei einer GmbH. Der größte Posten ist das Stammkapital (mindestens 2 Mio. CZK / 80 Tsd. EUR), das jedoch keine Kosten verursacht, sondern in das Eigentum der Gesellschaft übergeht und von dieser verwaltet wird. Allerdings müssen zum Zeitpunkt der Gründung mindestens 30 % des Stammkapitals eingezahlt sein (auf ein Konto oder in Vermögenswerte).
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer Aktiengesellschaft?
Artikel | Preis | Zeit |
---|---|---|
Notargebühren | ca. 5-10 Tausend CZK + MEHRWERTSTEUER | 1-2 Tage |
Gerichtsgebühr für die Eintragung in das Handelsregister | 8 000 CZK (Notar), 12 000 CZK (Gericht) | 2-5 Arbeitstage |
Gewerbeschein | 1 000 CZK für die Eintragung | 1-3 Arbeitstage |
Sachverständigengutachten (nicht monetäre Einlagen) | 5-20 Tsd. CZK 5-20 (je nach Komplexität) | 1-2 Wochen |
Reservekosten | 2-5 Tsd. CZK (Auszüge, Überprüfung) | - |
Grundkapital | min. 2 000 000 CZK | - |
Zeitbedarf
Die eigentliche Erstellung der notariellen Urkunde ist eine Sache von Stunden (ein Termin beim Notar, wenn Sie die Unterlagen vorbereitet haben). Andere Schritte, wie die Beschaffung von Gewerbescheinen, die Einzahlung des Kapitals und die Eintragung ins Register, dauern Tage oder sogar Wochen.
Wenn Sie alles vorbereitet haben und die schnelle elektronische Registrierung nutzen, kann eine Aktiengesellschaft in 5-10 Tagen gegründet werden. Realistischerweise rechnen die meisten Gründer jedoch mit 3-4 Wochen, bevor das Unternehmen vollständig eingetragen ist.
Sie werden auch viel Zeit benötigen, um die Satzung vorzubereiten (wenn Sie sie selbst ausarbeiten), die erforderlichen Anlagen (Zustimmung des Grundstückseigentümers, Geschäftslizenzen) einzuholen und möglicherweise auf eine Gerichtsentscheidung zu warten.
Natürlich können Sie auch eine schnellere Lösung nutzen, nämlich eine fertige Aktiengesellschaft kaufen.
Verpflichtungen nach der Gründung einer AG
Die Verwaltungsarbeit endet nicht mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Eine Aktiengesellschaft hat nach ihrer Gründung eine Reihe von Pflichten , die Sie nicht vergessen sollten:
Buchhaltung und Steuern
- Doppelte Buchführung ab dem Tag der Gründung.
- Körperschaftssteueranmeldung innerhalb von 15 Tagen (Meldung an das Finanzamt).
- Freiwillige/obligatorische MwSt.-Registrierung (obligatorisch nach Erreichen eines Umsatzes von 2 Mio. CZK).
- Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozial- und Krankenversicherung ( wenn das Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt). Das Unternehmen selbst wird nicht registriert.
- DieErstellung von Jahresabschlüssen ist für jede AG ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung (d. h. ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister) obligatorisch.
Hauptversammlungen und jährliche Verpflichtungen
- Ordentliche Hauptversammlung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres - Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverteilung, Wahl der Organe.
- Notarielle Beurkundung von Beschlüssen über grundlegende Änderungen (Satzungsänderung, Höhe des Kapitals).
- Aufnahme von Dokumenten in die Dokumentensammlung (Jahresabschlüsse innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung).
Offenlegung und Berichterstattung
- Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer (ESM), wobei Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung der Gesellschaft eine elektronische Meldung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer einreichen (Formular auf der Website des Justizministeriums). Sie melden auch jede Änderung der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer.
- Überwachung der Fristen für die Eintragung von Änderungen in das Handelsregister (Änderung des eingetragenen Sitzes, der Organe, der Satzung).
- Obligatorische Prüfung der Jahresabschlüsse bei Überschreitung der Grenzwerte (40 Mio. CZK Vermögen, 80 Mio. CZK Umsatz, 50 Mitarbeiter).
Tipp: Für eine detailliertere Analyse dessen, was nach der Gründung einer Gesellschaft alles zu tun ist, können Sie unsere anderen Artikel und Leitfäden lesen:
Eine schnellere Lösung: Kauf einer vorgefertigten
eine vorgefertigte Aktiengesellschaft
Sie sehen, die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein ziemlich komplexer Prozess mit vielen Schritten. Wenn Sie Ihr Unternehmen sofort gründen müssen und nicht alle oben beschriebenen Verfahren durchlaufen wollen, gibt es die Möglichkeit, eine fertige Aktiengesellschaft zu kaufen.
Vorratsgesellschaften von Jake&James haben eine saubere Vergangenheit (sie sind neu, sie waren noch nicht im Geschäft) und wir garantieren, dass sie keine Schulden oder Forderungen haben. Diese Option ist ideal, wenn Sie Wert auf Ihre Zeit legen und eine Verwaltung vermeiden wollen.
Vorteile einer vorgefertigten Inc:
- Sofortige Verfügbarkeit: Die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen und verfügt über eine fertige Satzung, einen Namen, einen eingetragenen Sitz, einen erklärten Geschäftsgegenstand und eingezahltes Kapital.
- Die Übertragung auf den neuen Eigentümer kann innerhalb des nächsten Tages nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.
- Keine Schulden oder Vorgeschichte - wir garantieren, dass das Unternehmen noch nicht im Geschäft war.
Wenn Sie sich für eine fertige AG aus unserem Angebot entscheiden, übertragen wir das Unternehmen auf der Grundlage eines Anteilsübertragungsvertrags auf Sie. Gleichzeitig kümmern wir uns um die Änderung des Namens (wenn Sie Ihren eigenen Firmennamen wählen), des eingetragenen Sitzes oder anderer Details, die Sie wünschen. Schon am nächsten Tag nach der Unterzeichnung des Vertrages können Sie eine voll funktionsfähige Aktiengesellschaft gründen und unter ihrem Namen Geschäfte tätigen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung der Dokumente oder bei der vollständigen Gründung der AG?
Wenden Sie sich an uns - wir beraten Sie bei der Erstellung der Satzung und der Gründungsunterlagen, vermitteln Notare und Gewerbescheine und sorgen für die schlüsselfertige Eintragung ins Handelsregister. Wenn Sie eine Verwaltung vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen eine fertige Aktiengesellschaft, die wir innerhalb des nächsten Tages nach Vertragsunterzeichnung auf Ihren Namen übertragen können. Mit Ihrer neuen Aktiengesellschaft können Sie Ihr Geschäft schneller starten, als Sie es erwarten würden!
Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.