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Wie beende ich mein Arbeitsverhältnis? Überblick über die Möglichkeiten und praktische Ratschläge

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers kann sowohl in menschlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ein schwieriges Thema sein. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gesetzlich begrenzt, und daher müssen eine Reihe von Regeln befolgt werden. Finden Sie heraus, wie Sie einem Arbeitnehmer ordnungsgemäß kündigen können und welche Möglichkeiten Sie dabei haben.
Was Sie in diesem Artikel erfahren können:
- Kündigungsmöglichkeiten
- Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in aller Kürze
- Achten Sie auf die neuen Entwicklungen im Arbeitsgesetzbuch ab 1. Juni 2025
- Was Sie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachten sollten
- Menschlich und rechtlich handeln
- Lassen Sie sich bei der Lohnabrechnung beraten
Möglichkeiten der Beendigung
1/ Aufhebungsvertrag
Dies ist die flexibelste Variante, da beide Parteien gemeinsam der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen. Der Vorteil ist, dass Sie keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Vereinbarung aufnehmen müssen (Sie können aber einen hinzufügen, wenn Sie möchten).
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass diese Art der Beendigung nicht an eine Kündigungsfrist gebunden ist und das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem bestimmten Datum enden kann - jedoch nie rückwirkend. Sie können auch eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbaren, die dann den gleichen Abgaben unterliegt wie das normale Gehalt.
Auch wenn eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr flexibel ist, sollten Sie alles sorgfältig aufschreiben und das Dokument für beide Parteien unterschreiben.
2/ Beendigung durch den Arbeitgeber
Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein einseitiger Schritt, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt und nur aus den in Artikel 52 des Arbeitsgesetzes genannten Gründen möglich ist .
Die Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber können sein:
- Auflösung des Arbeitgebers oder eines Teils desselben (Geschäftsaufgabe)
- Verlagerung des Arbeitgeber s oder eines Teils des Arbeitgebers (Verlegung des Betriebs an einen anderen Ort)
- Entlassung (Abschaffung eines Arbeitsplatzes)
- Ungeeigneter Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (muss durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden)
- Höchstzulässige Exposition am Arbeitsplatz (Entscheidung der Gesundheitsbehörde - z. B. maximale Exposition gegenüber Schadstoffen)
- Verstoß gegen die Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag, den Vorschriften des Arbeitgebers oder der Gesetzgebung
- Unbefriedigende Arbeitsleistung (Sie müssen dem Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten einen Verweis erteilen und ihn auffordern, die Mängel zu beheben)
- Erfüllung der Bedingungen für eine fristlose Entlassung (siehe Punkt 3)
Was ist mit Abfindungen?
Wenn Sie einen Arbeitnehmer aus den unter a. bis c. genannten Gründen entlassen, hat er/sie Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Die Höhe der Abfindung ist als Mindestbetrag festgelegt, kann aber freiwillig erhöht werden und wird auf der Grundlage der Dauer der Betriebszugehörigkeit wie folgt berechnet:
- Weniger als ein Jahr - der Arbeitnehmer erhält ein durchschnittliches Monatsgehalt als Abfindung.
- Mehr als ein Jahr und weniger als 2 Jahre - die Abfindung beträgt das Doppelte des durchschnittlichen Monatsverdienstes.
- Mehr als 2 Jahre - der Arbeitnehmer erhält das Dreifache seines durchschnittlichen Monatsverdienstes.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis aus dem unter e. genannten Grund kündigen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Zwölffache seines durchschnittlichen Monatsverdienstes.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem durchschnittlichen Monatsverdienst nicht um den Betrag handelt, der im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers als Lohn oder Gehalt angegeben ist, sondern um den tatsächlich errechneten Durchschnitt des letzten Quartals, in dem der Arbeitnehmer für Sie gearbeitet hat. Er kann also höher sein, z. B. durch gezahlte Prämien, höhere Bezüge an Feiertagen usw. Abfindungen sind wie normale Löhne sozialversicherungs- und krankenversicherungspflichtig und müssen versteuert werden.
Sie können einem Arbeitnehmer jedoch nicht kündigen, wenn er oder sie
- in Quarantäne oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die er oder sie nicht vorsätzlich herbeigeführt hat;
- an einer militärischen Übung teilnimmt;
- zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe freigestellt ist;
- die Arbeitnehmerin schwanger ist oder sich im Mutterschaftsurlaub befindet; die Arbeitnehmerin sich im Vaterschafts- oder Erziehungsurlaub befindet;
- auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens vorübergehend nicht zur Nachtarbeit geeignet ist;
- als Pflegekraft oder zur Betreuung und Behandlung eines Kindes unter 10 Jahren oder einer anderen natürlichen Person nach dem Krankenversicherungsgesetz.
Diese Ausnahmen, die Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützen, gelten jedoch nicht für Situationen, in denen Ihr Unternehmen oder ein Teil davon aufgelöst oder verlagert wird.
3/ Unverzügliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nur in wirklich schwerwiegenden Fällen können Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Die im Volksmund als "fristlose oder stundenweise Kündigung" bezeichnete Situation hat ihre eigenen klar definierten Regeln, zum Beispiel:
- der Arbeitnehmer hat in schwerwiegender Weise gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen (z. B. Diebstahl am Arbeitsplatz) - in diesem Fall entfallen jegliche Kündigungsfrist und der Anspruch auf eine Abfindung;
- der Arbeitnehmer ist wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder sechs Monaten verurteilt worden, wenn die Straftat in Ausübung oder im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit begangen wurde.
Sie können einer schwangeren Arbeitnehmerin, einer Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub oder einer Arbeitnehmerin im Vaterschafts- oder Elternurlaub nicht sofort kündigen.
4/ Beendigung nach einer bestimmten Zeit
Wenn Sie mit einem Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Ende des vereinbarten Zeitraums. Es ist ratsam, dem Arbeitnehmer vorher schriftlich mitzuteilen, ob Sie den Vertrag verlängern werden oder nicht. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- 1
Sie können den befristeten Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen. Dies wäre dann eine einvernehmliche Kündigung (siehe Punkt 1) oder eine klassische Kündigung durch den Arbeitgeber (siehe Punkt 2).
- 2
Sie können dann den Vertrag verlängern, entweder erneut für einen bestimmten Zeitraum (aber nicht mehr als dreimal hintereinander) oder auf unbestimmte Zeit.
5/ Beendigung während der Probezeit
Sie können Ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung, und das Arbeitsverhältnis kann sofort und ohne Kündigung beendet werden.
Die einzige Ausnahme ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, bei der Sie als Arbeitgeber in den ersten 14 Kalendertagen der Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen dürfen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Stichworten
Art der Kündigung | Wie läuft sie ab? | Wann ist sie anzuwenden? |
---|---|---|
Durch Vereinbarung | Beide Parteien stimmen der Kündigung freiwillig zu. Es ist nicht notwendig, einen Grund anzugeben. | Wenn Sie und der Arbeitnehmer sich einig sind, dass es an der Zeit ist, getrennte Wege zu gehen, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. |
Beendigung durch den Arbeitgeber | Einseitige Kündigung aus gesetzlichen Gründen gemäß § 52 des Arbeitsgesetzbuchs (z. B. Entlassung, Pflichtverletzung), in manchen Fällen mit Anspruch auf eine Abfindung. | Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen müssen und dafür gesetzlich anerkannte Gründe haben. |
Sofortige Kündigung | Außerordentlicher Schritt bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl am Arbeitsplatz, andere Straftaten). | Wenn ein Arbeitnehmer in grober Weise gegen die Disziplin oder das Gesetz verstößt und Sie ihn unverzüglich entlassen wollen. |
Während der Probezeit | Kündigung jederzeit ohne Grund, ohne Abfindung. | Wenn sich während der Probezeit herausstellt, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert. |
Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums | Das Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, kann aber auch früher mit der üblichen Kündigungsfrist beendet werden. | Wenn Sie einen befristeten Vertrag abgeschlossen haben und ihn nicht weiter verlängern wollen. |
Vorsicht vor dem neuen Arbeitsgesetzbuch ab dem 1. Juni 2025
Seit Anfang Juni ist eine Änderung des Arbeitsgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem den Bereich der Kündigungs- oder Probezeit regelt. Im Einzelnen gelten die folgenden Änderungen:
- Beginn der Kündigungsfrist sofort nach Zustellung - die Kündigungsfrist beginnt sofort nach Zustellung der Kündigung und dauert 2 Monate. Zuvor begann sie erst am ersten Tag des Folgemonats. Liegt eine Verletzung der Beschäftigungspflichten vor, kann sie nur 1 Monat dauern.
- Verlängerung der Probezeit - die Höchstdauer der Probezeit wurde durch die Novelle auf 4 Monate verlängert und kann nun für leitende Positionen bis zu 8 Monate betragen.
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist Folgendes zu beachten
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund für die Beendigung enthalten. Außerdem müssen Sie den Grund klar und deutlich beschreiben; ein einfacher Verweis auf die entsprechenden Paragraphen ist nicht möglich (eine Ausnahme bildet die einvernehmliche Kündigung, bei der Sie auf einen Grund verzichten können).
- Sie müssen die Kündigung persönlich oder per Post zustellen, aber immer in den Händen des Arbeitnehmers und mit einer Bestätigung, dass die Gegenpartei sie erhalten hat (Unterschrift des Arbeitnehmers, Empfangsbestätigung usw.).
TIPP: Wir empfehlen, dem Arbeitnehmer die Kündigung am Arbeitsplatz auszuhändigen und den Erhalt des Dokuments durch eine Unterschrift zu bestätigen.
Was muss ich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tun?
- Stellen Sie dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung (Gutschrift) aus, die Sie ihm unbedingt aushändigen müssen.
- Rechnen Sie den nicht genommenen Urlaub ab; er wird als Teil des letzten Gehalts ausgezahlt.
- Vergewissern Sie sich, dass Sie Firmeneigentum wie Laptop, Telefon, Auto, Chip zurückgeben, und unterschreiben Sie für alles ein Übergabeprotokoll.
- Melden Sie Änderungen bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse.
Handeln Sie menschlich und gesetzeskonform
Ihr menschlicher Umgang mit der Kündigung wirkt sich grundlegend darauf aus, wie der Mitarbeiter den gesamten Prozess wahrnimmt. Eine offene Kommunikation sollte die Grundlage sein - überraschen Sie den Mitarbeiter nicht mit einer unerwarteten Entscheidung, sondern teilen Sie ihm rechtzeitig etwaige Vorbehalte oder Veränderungen im Unternehmen mit. Auf diese Weise kann die Verabschiedung höflich und transparent erfolgen. Sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass der entlassene Mitarbeiter negative Referenzen über Ihr Unternehmen verbreitet.
Wenn sich ein Unternehmen auch in schwierigen Situationen höflich verhält, trägt dies in hohem Maße zu einer guten Unternehmenskultur und zur Loyalität der Mitarbeiter bei.
Wir helfen Ihnen bei der Lohnabrechnung
Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist mit einer Reihe von rechtlichen Verpflichtungen und administrativen Schritten verbunden. Überlassen Sie uns Ihre Lohnabrechnung und konzentrieren Sie sich auf das, was Ihnen Geld einbringt. Füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen.
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