Wie und warum kann man Scheinselbständigkeit vermeiden? Hauptmerkmale und Ratschläge

In der Tschechischen Republik gibt es derzeit fast zwei Millionen Selbstständige (Freiberufler). Doch wie viele von ihnen sind tatsächlich unternehmerisch tätig und wer hat einen Gewerbeschein nur zur Tarnung? Informieren Sie sich über die wichtigsten Merkmale der Scheinselbstständigkeit ("švarcsystém") und finden Sie heraus, wie Sie eine illegale Beschäftigung vermeiden können.

Was ist ein švarcsystém?

Das Prinzip des švarcsystém ist einfach: Eine Person, die eine bestimmte Tätigkeit normalerweise als Angestellter ausüben würde, übt sie als Selbständiger aus. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch nicht um eine Beziehung zwischen Anbieter und Kunde, sondern um eine klassische abhängige Tätigkeit, die als Unternehmen getarnt ist.

Ein Beispiel dafür ist ein Programmierer, der einen Gewerbeschein hat, aber für ein einziges Unternehmen arbeitet, dessen Hauptsitz regelmäßig aufsucht und einen Firmencomputer zur Ausführung seiner Arbeit benutzt.

Der Arbeitgeber spart Geld, weil er keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss und insgesamt weniger Verwaltungsaufwand hat. Der Einzelunternehmer arbeitet langfristig mit dem Unternehmen zusammen und kann dessen Ausrüstung und andere Vorteile nutzen. Diese Form der Beschäftigung ist jedoch illegal und birgt ein hohes Risiko von Geldstrafen und Bußgeldern:

  • Für den Arbeitgeber: eine Geldstrafe von 50.000 CZK bis 10 Millionen CZK, Berufsverbot bis zu 2 Jahren.
  • Für eine natürliche Person (Selbständiger): eine Geldstrafe von bis zu 100.000 CZK.
  • Sonstige Sanktionen: Nachzahlung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen einschließlich Sanktionen.

Die wichtigsten Merkmale des švarcsystém

Wenn eine Stelle die typischen Merkmale eines Vollzeitbeschäftigten aufweist, das Unternehmen jedoch anstelle eines Arbeitsvertrags oder einer Vereinbarung (FTE/ FTE) nach dem Arbeitsgesetzbuch eine Beschäftigung im Rahmen einer IČO verlangt, kann es sich um ein švarcsystém handeln.

Wie man die typischen Merkmale einer abhängigen Tätigkeit von einem Unternehmen unterscheidet:

  • 1

    Unterordnungsverhältnis: Wenn der Selbstständige die Anweisungen des Arbeitgebers ausführt und sich in einer allgemein untergeordneten Position befindet, deutet dies auf ein Arbeitsverhältnis und nicht auf ein Handelsverhältnis (Unternehmen) hin.

  • 2

    Arbeitsmittel des Arbeitgebers: Der Einzelunternehmer nutzt die Einrichtungen und Geräte des Unternehmens. Er benutzt zum Beispiel die Computer und den Firmenwagen des Unternehmens und arbeitet in den Räumlichkeiten des Unternehmens.

  • 3

    Handeln im Namen des Arbeitgebers: Der Selbstständige verwendet die Unternehmensdaten des Arbeitgebers, wenn er kommuniziert, handelt aber nicht als eigenständige Einheit. Ein weiteres Merkmal kann z. B. eine Firmen-E-Mail-Adresse sein.

  • 4

    Regelmäßige Vergütung in gleicher Höhe: Ein Freiberufler in einem švarcsystém wird nicht für eine bestimmte Arbeit bezahlt, sondern erhält eine feste monatliche Vergütung. Dies ist in der Regel der Betrag, den ein Angestellter in einer ähnlichen Position im Unternehmen erhält. Darüber hinaus kann der Selbstständige Vergünstigungen wie Essensmarken oder Urlaubsgeld erhalten.

  • 5

    Feste Arbeitszeiten: Der Selbstständige arbeitet in regelmäßigen Abständen für Kunden. Außerdem trägt er seine Arbeitszeiten in das Anwesenheitsbuch oder ein anderes Aufzeichnungssystem des Arbeitgebers ein.

  • 6

    Arbeit für nur ein Unternehmen: Der Einzelunternehmer arbeitet ausschließlich für ein Unternehmen. Der Vertrag kann sogar ein ausdrückliches Verbot enthalten, für einen anderen Kunden zu arbeiten, oder eine Wettbewerbsklausel.

Vorsicht: Am 25. Februar 2025 bekräftigte das Oberste Verwaltungsgericht (OVG) seine eindeutige Position gegen das švarcsystém, bei dem Unternehmen Arbeitnehmer fälschlicherweise als selbständige Unternehmer qualifizieren, um sich der Beschäftigung und insbesondere den steuerlichen Pflichten zu entziehen.

In seinem Urteil bestätigte das Oberste Verwaltungsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 445.000 CZK für das Unternehmen HENNLICH, s.r.o., das Personen auf der Grundlage von so genannten Rechnungen entlohnte, obwohl ihre Arbeit der Definition einer abhängigen Tätigkeit entsprach. Das Gericht betonte außerdem, dass die tatsächliche Art des Arbeitsverhältnisses entscheidend ist und nicht nur die Vertragsform.

Wie lässt sich das švarcsystém vermeiden?

Das švarcsystém ist und bleibt eine Grauzone. Wenn Sie jedoch die folgenden Ratschläge befolgen, erhöhen Sie die Chancen erheblich, dass Sie nicht beschuldigt werden, in einem švarcsystém zu arbeiten. Und wenn doch, wird es viel einfacher sein, zu beweisen, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Schutz vor einem švarcsystém aus der Sicht des Unternehmens

Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist unerlässlich:

  • Legen Sie klar fest, welche konkreten Arbeiten oder Teile davon der Selbstständige für Sie verrichten wird.
  • Gleichzeitig muss darin die Unabhängigkeit des Arbeitnehmers klar zum Ausdruck kommen.
  • Schränken Sie die Zusammenarbeit des Freiberuflers mit anderen Kunden nicht ein und lassen Sie die Wettbewerbsklausel weg.

Der Vertrag sollte auch keine Aspekte enthalten , die für ein klassisches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis typisch sind, wie z. B. eine feste monatliche Vergütung (es sei denn, es handelt sich um einen Pauschalbetrag, z. B. für einen Serviceeinsatz), feste Arbeitszeiten, Sozialleistungen oder einen Arbeitsplatz am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Wenn Sie einen Arbeitnehmer nicht direkt einstellen wollen, nutzen Sie andere rechtliche Möglichkeiten, die das Arbeitsgesetzbuch nicht umgehen, wie z. B. ein FTE, eine Arbeitsagentur oder Outsourcing.

Schutz vor dem Knappheitssystem aus der Sicht des Selbstständigen

Achten Sie als Selbständiger darauf, dass der Gegenstand der Tätigkeit nicht die kontinuierliche Arbeit, sondern deren Ergebnis oder eine einmalige Leistung ist.

Führen Sie die Arbeit mit eigenen Mitteln und an einem Ort Ihrer Wahl aus, idealerweise weit weg vom Hauptsitz, den Geschäftsräumen oder der Niederlassung des Auftraggebers. Wenn es notwendig ist, Werkzeuge oder Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu benutzen, müssen Sie deren Anmietung vertraglich verankern.

Gleichzeitig sollte die Arbeitszeit frei wählbar sein. Als Selbständiger sind Sie Herr über Ihre Zeit, also tragen Sie Ihre Arbeitszeiten nicht in das Anwesenheitsbuch oder ein anderes Erfassungssystem des Auftraggebers ein.

Idealerweise arbeiten Sie unter Ihrem eigenen Namen für mehrere Auftraggeber und stellen die Rechnung entsprechend der geleisteten Arbeit.

Betreiben Sie Ihr Unternehmen legal

Sie wissen bereits, wie Sie das Streikbrechersystem umgehen können, und möchten ein Unternehmen mit einer IČO gründen? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir machen uns an die Arbeit.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Neuigkeiten aus unserem Blog