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Pauschalsteuer für Selbstständige: 5 Situationen, in denen Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Sie zahlen jeden Monat einen Betrag, der Sozialversicherung, Krankenversicherung und Einkommensteuer umfasst. Die Pauschalsteuer hat Sie von lästigem Papierkram befreit, so dass Sie sich nicht mehr um die Steuererklärungen kümmern müssen. Aber freuen Sie sich nicht zu früh - sie gilt nicht immer! Erfahren Sie, auf welche Ausnahmen Sie achten müssen.
Abgeltungssteuer und Steuererklärung - wann muss ich sie abgeben?
"Mit einer Pauschalsteuer gibt man keine Steuererklärung ab." - Das haben Sie wahrscheinlich schon zu oft gehört. Aber wie das bei Steuern so ist, gibt es ein paar "Abers". In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie eine Pauschalbesteuerung haben:
- Sie haben andere Einkünfte als Geschäftseinkünfte von mehr als 50.000 CZK pro Jahr. Um den mit der Steuer verbundenen Papierkram zu vermeiden, darf die Summe Ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und sonstigen Einkünften (§ 8-10 Ihrer Steuererklärung) diese Grenze nicht überschreiten. Achten Sie darauf, wenn Sie zusätzliche Einkünfte erzielen, z. B. aus der Vermietung, dem Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen.
- Sie haben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht dem Steuerabzug unterliegen. Die Quellensteuer wird nur dann von Ihrem Lohn abgezogen, wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeiten, keine Steuererklärung unterschrieben haben und Ihre Vergütung weniger als 11.500 CZK pro Monat beträgt. Arbeiten Sie im Rahmen eines anderen Arbeitsvertrags, bei dem der Lohn im Voraus besteuert wird? Dann brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben.
- Ihr Geschäftseinkommen übersteigt 2.000.000 CZK pro Jahr. Die Pauschalsteuer steht nur Einzelunternehmern zu, deren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit diesen Betrag gemäß Abschnitt 7 nicht übersteigen. Haben Sie mehr verdient? Prima - aber Sie müssen im folgenden Jahr eine reguläre Steuererklärung abgeben.
- Sie sind Mehrwertsteuerzahler geworden. Sie sind verpflichtet, sich spätestens ab dem 1. Januar des Folgejahres für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn Ihr Einkommen im Kalenderjahr 2 Millionen CZK übersteigt, oder sofort, wenn Ihr Jahresumsatz 2.536.000 CZK (entspricht 100.000 EUR) übersteigt. Dann sind Sie nicht von der Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung befreit, da die Pauschalregelung nicht für Mehrwertsteuerzahler bestimmt ist.
- Sie sind Gesellschafter einer Aktiengesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft geworden. Wenn Sie diese Funktionen ausüben, dürfen Sie die Pauschalbesteuerung für Selbstständige nicht in Anspruch nehmen.
Keiner der beiden Punkte trifft auf Sie zu? Dann werden Sie die Vorteile der Pauschalregelung zu schätzen wissen und müssen sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen.
Wie gibt man eine Steuererklärung mit Pauschalsteuer ab?
Wenn Sie die Bedingungen für eine Pauschalsteuer nicht erfüllen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wie ist das zu tun?
- Sie berechnen Ihre Steuer nach den allgemeinen Regeln, als ob Sie nicht an der Pauschalregelung teilnehmen würden. Sie geben alle Ihre Einkünfte an, einschließlich der Einkünfte aus Ihrem Unternehmen.
- In Zeile 86 der Steuererklärung tragen Sie die im Rahmen der Pauschalbesteuerung gezahlten Vorschüsse ein. Zum Beispiel enthält der Betrag in der ersten Gruppe 100 £ pro Monat für die Einkommensteuer, was insgesamt 1.200 £ für das Jahr ergibt.
- Wenn Sie abhängig beschäftigt waren, tragen Sie in Zeile 84 auch die Vorauszahlungen für die Lohnsteuer ein.
- Zuviel gezahlte Beträge werden von der Steuerbehörde zurückerstattet, oder Sie zahlen den zu wenig gezahlten Betrag nach.
Das Gleiche gilt für die Sozialversicherung und die Krankenversicherung. Sie senden die Abrechnungen an die Sozial- und Krankenversicherungsanstalt, wobei die im Rahmen der Pauschalsteuer gezahlten Beiträge als Einzahlung dienen.
Was nun - können Sie in der Pauschalregelung bleiben?
Wenn Sie gegen bestimmte Bedingungen verstoßen, müssen Sie aus der Pauschalregelung ausscheiden, die normalen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge entrichten und im folgenden Jahr Ihre Steuererklärung einreichen. Dies ist der Fall, wenn:
- Ihr Geschäftseinkommen betrug mehr als 2.000.000 CZK pro Jahr.
- Sie sind Mehrwertsteuerzahler geworden.
- Sie sind Gesellschafter einer börsennotierten Gesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft geworden.
In den folgenden Fällen gibt es hingegen keinen Grund, die Pauschalregelung zu beenden:
- Ihre sonstigen Einkünfte übersteigen 50.000 CZK pro Jahr.
- Sie hatten Einkünfte aus einer Beschäftigung, die nicht der Quellensteuer unterliegen.
Sie reichen eine Steuererklärung beim Finanzamt ein und zahlen weiterhin die Pauschalsteuer. Wenn Sie jedoch weiterhin diese Einkünfte haben, sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, in der Pauschalregelung zu bleiben - Sie müssen Ihre Steuererklärung im nächsten Jahr erneut abgeben.
TIPP: Lesen Sie unseren Artikel über die Regeln für die Pauschalsteuer für Selbstständige, um herauszufinden, an wen sie in der Regel ausgezahlt wird.
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