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Wie kann man sich Geld aus dem Unternehmen auszahlen lassen und wie viel muss man an Steuern an den Staat abführen?
Sie besitzen ein erfolgreiches Unternehmen und möchten sich den erzielten Gewinn auszahlen lassen? Dabei gibt es klare Regeln und steuerliche Auswirkungen, die beachtet werden müssen. Wir begleiten Sie auf dem Weg der Auszahlung von Geldern aus dem Unternehmen – vom Jahresabschluss bis zur Steuerzahlung.
Was Sie in diesem Artikel erfahren:
Wie viel Geld können Sie sich als Firmeninhaber auszahlen lassen?
Jeder Unternehmer übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, um Gewinn zu erzielen, was sich auch aus dem Gesetz ergibt. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder eine Aktiengesellschaft oder Genossenschaft) besitzen, möchten Sie sicherlich die Mittel nutzen, die das Unternehmen erwirtschaftet hat.
Ihr Unternehmen muss nach Ablauf des Steuerzeitraums die Bücher abschließen, den Jahresabschluss erstellen, die Körperschaftsteuererklärung (DPPO)ausfüllen und die berechnete Steuer entrichten. Der erzielte Gewinn, der im Eigenkapital verbucht wurde, kann dann an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Diese Ausschüttung muss noch von der Gesellschafterversammlung oder, im Falle einer Ein-Personen-GmbH, vom Gesellschafter genehmigt werden.
Besteuerung der Gewinnbeteiligung: natürliche Person vs. juristische Person
Die Besteuerung des Gewinnanteils hängt davon ab, ob die Mittel an eine natürliche Person oder an eine juristische Person (Gesellschaft) ausgezahlt werden. Wir werden uns auch ansehen, wie die Besteuerung des Gewinnanteils bei ausländischen Personen gehandhabt wird.
Wie wird die Gewinnbeteiligung aus einem Unternehmen von einer natürlichen Person besteuert?
- Wenn Sie als natürliche Person eine Gewinnbeteiligung erhalten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als von dem ausgezahlten Betrag eine Quellensteuer in Höhe von 15 % abzuführen.
- Dieser Ertrag unterliegt keiner weiteren Besteuerung und auch keiner Sozial- oder Krankenversicherung (die Quellensteuer ist endgültig); als Empfänger müssen Sie ihn auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Die Quellensteuer wird von der auszahlenden Gesellschaft einbehalten und abgeführt, die für diese Steuer registriert sein muss. Die Gesellschaft führt die Steuer dann in ihrer Quellensteuerabrechnung auf, die sie jedes Jahr bis zum 1. April einreicht.
Der Steuersatz von 15 % gilt für tschechische Steuerinländer. Ist der Empfänger in einem anderen Staat als der Tschechischen Republik ansässig, muss der Steuersatz (bzw. die Möglichkeit seiner Senkung) im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen überprüft werden.
Tipp: Wenn Sie mehr über die korrekte Bestimmung des Steuerwohnsitzes erfahren möchten, informieren Sie sich darüber, wie bei der Besteuerung ausländischer Einkünfte vorzugehen ist und wie der Steuerwohnsitz festzulegen ist.
Falls die Zahlung an eine ausländische Person aus einem Land erfolgt, mit dem die Tschechische Republik weder ein Doppelbesteuerungsabkommen noch ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen hat, droht die Anwendung einer Quellensteuer in Höhe von 35 %. In jedem Fall ist eine solche Zahlung in der Meldung über ins Ausland fließende Einkünfte anzugeben. Über die Besteuerung von Gewinnanteilen, die nach Slowakei ausgezahlt werden, haben wir einen separaten Artikel verfasst.
Wie wird eine Gewinnbeteiligung an einer juristischen Person besteuert?
- Wird der Gewinnanteil jedoch nicht an eine natürliche, sondern an eine juristische Person ausgezahlt, besteht die Möglichkeit, diese Einkünfte auf Seiten des Empfängers von der Einkommensteuer zu befreien.
- Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Anteils von mindestens 10 % an der Gesellschaft über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
- Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Rechtsform der zahlenden und der empfangenden Einheit (meist handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Genossenschaften).
Die genannte Befreiung bietet somit die Möglichkeit, eine Holdingstruktur zu schaffen und Gewinnanteile an die Holdinggesellschaft auszuschütten. Diese Mittel (z. B. in Form eines Darlehens oder einer Einlage) können für die weitere Geschäftsentwicklung innerhalb der Unternehmensgruppe verwendet werden.
Alternativ können Sie sich das Geld auch als natürliche Person vom Unternehmen leihen, aber vergessen Sie nicht, dass jedes Darlehen verzinst werden sollte und der Zinssatz auf Marktniveau festgelegt werden sollte.
Sie müssen das Geld des Unternehmens nicht nur für sich selbst und Ihr Geschäft verwenden. Sie können damit einen guten Zweck unterstützen und beispielsweise eine gemeinnützige Organisation finanzieren. Beachten Sie jedoch, dass für gemeinnützige Organisationen andere Regeln zur Gewinnbesteuerung gelten. Bei einem Verein dürfen Sie beispielsweise einen eventuellen Gewinn nicht unter den Gründern aufteilen und auch kein Vermögen zurücknehmen, das Sie bereits in den Verein eingebracht haben.
Wenn Sie die Gründung eines Vereins planen, helfen wir Ihnen gerne weiter und erklären Ihnen alles.
Beabsichtigen Sie, Ihren Anteil an der Gesellschaft auf eine andere Person zu übertragen oder umgekehrt ein neues Unternehmen zu kaufen? Dann sollten Sie auch die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung des Anteils kennen.
Möchten Sie früher an Geld kommen? Nutzen Sie einen Vorschuss auf den Gewinnanteil
Sie können sich Geld aus dem Unternehmen auch im Laufe des Jahres in Form von Vorschüssen auszahlen lassen. So müssen Sie nicht bis zum Jahresende und der Genehmigung des ordentlichen Jahresabschlusses warten. Dafür gelten jedoch zwei Bedingungen:
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1
Zunächst erstellen Sie einen Zwischenabschluss. Anhand dessen können Sie leicht überprüfen, ob Sie über genügend Geld für die Auszahlung verfügen. Dieser Abschluss darf nicht älter als sechs Monate sein.
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2
Anschließend muss der Vorschuss von den Gesellschaftern auf der Gesellschafterversammlung genehmigt werden, genau wie beim ordentlichen Gewinn.
Aus steuerlicher Sicht wird der Vorschuss genauso behandelt wie ein klassischer Gewinnanteil. Die Quellensteuer in Höhe von 15 % ziehen Sie direkt bei der Auszahlung ab. Den einbehaltenen Betrag überweisen Sie dann spätestens bis zum Ende des folgenden Monats an das Finanzamt. Wenn Sie sich den Vorschuss also beispielsweise im November auszahlen lassen, müssen Sie die Quellensteuer bis Ende Dezember an den Staat abführen. Es ist nicht erforderlich, auf die Besteuerung des Gewinnanteils zu warten, der sich aus dem ordentlichen Jahresabschluss für das Jahr 2025 ergibt, der erst im Laufe des Jahres 2026 erstellt wird.
Auch bei der Auszahlung von Vorauszahlungen auf den Gewinnanteil können Sie jedoch unter den gleichen Bedingungen, die wir oben beschreiben, von der Quellensteuer befreit werden: Wenn die Muttergesellschaft mindestens 12 Monate lang einen Anteil von mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft hält, gelten für sie die Regeln der europäischen Richtlinie (sog. Mutter-Tochter-Regelung). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie, selbst wenn Sie sich das Geld im Laufe des Jahres und nicht erst nach dessen Abschluss auszahlen lassen, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen keine 15 % Steuer abführen müssen. Der gesamte Vorgang wird steuerlich somit wie eine klassische Dividende behandelt, was Ihnen erhebliche Flexibilität bei der Steuerung des Cashflows innerhalb der Holding bietet.
Tipp: Möchten Sie alles beschleunigen? Laden Sie unsere Mustervorlage für die Einladung zur Hauptversammlung herunter und erfahren Sie, welche Formvorschriften für die Hauptversammlung gelten.
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