Haupt- vs. Nebentätigkeit bei Selbstständigen: Worin besteht der Unterschied und was lohnt sich für Sie?

Planen Sie, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, oder haben Sie bereits eine Gewerbeberechtigung in der Tasche? Wir erklären Ihnen, wie Sie sicher feststellen können, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind, damit Sie die richtigen Abgaben zahlen und nicht von unerwarteten Nachzahlungen oder gar Strafen überrascht werden. Wir beschreiben auch die häufigsten Szenarien für den Wechsel zwischen beiden Tätigkeitsarten und die damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber den Behörden.

Was entscheidet über die Art der selbstständigen Tätigkeit?

Es mag Sie überraschen, dass nicht Ihr Verdienst oder die Anzahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden über die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit entscheidet, sondern die Frage, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nebentätigkeit erfüllen.

Wenn Sie bei der Arbeit unter Ihrer IČO gleichzeitig einer der folgenden Kategorien angehören, können Sie die Vorteile einer Nebentätigkeit als Selbstständiger nutzen:

  • Arbeitnehmer
  • Studierende bis 26 Jahre
  • Personen im Mutterschaftsurlaub und Personen, die ein Kind betreuen (bis zum 7. Lebensjahr bei der Krankenversicherung und bis zum 4. Lebensjahr bei der Sozialversicherung)
  • Alters- oder Invalidenrentner
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person betreuen

Während es bei den Steuern keine Unterschiede zwischen Haupt- und Nebentätigkeit gibt, gelten bei der Kranken- und Sozialversicherung andere Regeln, die sich auf die Festlegung der Häufigkeit und Höhe der Beiträge auswirken:

  • 1

    Sozialversicherung: unterteilt die unternehmerische Tätigkeit in Haupt- und Nebentätigkeit

  • 2

    Krankenversicherung: Entscheidend ist, ob Sie die Mindestbemessungsgrundlage einhalten müssen (z. B. ob Sie gleichzeitig Arbeitnehmer oder staatlich versichert sind) oder nicht.

Die Unterscheidung, ob Sie mit Ihrer Gewerbeanmeldung eine Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben, müssen Sie bereits bei der Gewerbeanmeldung angeben. Schauen wir uns das alles genauer an.

Tipp: Wenn Sie erst noch über eine selbstständige Tätigkeit nachdenken, lesen Sie, was Sie wissen und bedenken sollten, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.

Besteuerung von Selbstständigen: Die Regeln gelten für alle gleichermaßen

In steuerlicher Hinsicht unterscheiden sich Haupt- und Nebentätigkeit praktisch nicht. In beiden Fällen sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (sofern Sie nicht unter die Pauschalsteuerregelung fallen), und zwar auch dann, wenn Ihre Einkünfte null betragen.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gehen Sie wie folgt vor:

  • 1

    Wählen Sie die Art der Ausgabenabrechnung: Sie können die tatsächlichen Kosten (auf der Grundlage von Rechnungen und Belegen) abziehen oder die Pauschale (40 bis 80 %) nutzen, die Ihnen viel Papierkram erspart.

  • 2

    Sie berechnen die Steuerbemessungsgrundlage: Sie ziehen einfach die Ausgaben von Ihren Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ab und machen Steuervergünstigungen und -abzüge geltend.

  • 3

    Wenden Sie den richtigen Steuersatz an: Für das Jahr 2026 gilt ein Einkommensteuersatz von 15 % für den Teil des Gewinns bis zu 1.762.812 CZK; alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird mit einem progressiven Steuersatz von 23 % besteuert.

Tipp: Die Pauschalsteuer ist eine vereinfachte Besteuerungsmethode für Selbstständige, die ihre Tätigkeit als Hauptberuf ausüben, und vereint Einkommensteuer, Sozial- und Krankenversicherung in einer einzigen monatlichen Zahlung. Wenn Sie in das Pauschalsteuersystem eintreten, müssen Sie weder eine Steuererklärung noch Meldungen an die Sozialversicherungsanstalt (OSSZ) und die Krankenkasse einreichen.

Die Pauschalsteuer ist für Selbstständige mit einem Einkommen von bis zu 2 Millionen CZK gedacht, die keine Umsatzsteuerzahler sind. Sie ist jedoch nicht für jeden geeignet – berechnen Sie vor dem Beitritt zum Pauschalsteuersystem, ob es sich für Sie tatsächlich lohnt.

Während beide Gruppen die gleichen Steuern zahlen, gibt es bei den Sozialversicherungsbeiträgen große Unterschiede.

Krankenversicherung: Wann müssen Sie den Mindestbeitrag zahlen (und wann nicht)?

Die Krankenkasse kennt die Begriffe Haupt- und Nebentätigkeit nicht. Hier entscheidet eine einzige Frage: Müssen Sie die Mindestbemessungsgrundlage einhalten?

Wenn Sie vollzeitlich selbstständig sind und keine andere, primäre Einkommensquelle haben, die Ihre Krankenversicherung abdecken würde, gilt für Sie die Mindestbemessungsgrundlage und Sie müssen monatliche Mindestvorauszahlungen leisten (im Jahr 2026 sind das 3.306 CZK).

Wenn jedoch der Staat die Beiträge für Sie zahlt oder Sie diese über Ihr Arbeitsverhältnis abführen, müssen Sie das Minimum nicht einhalten. Im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit zahlen Sie keine monatlichen Vorauszahlungen und zahlen die Beiträge erst nachträglich entsprechend dem tatsächlichen Gewinn nach. Die Höhe der Vorauszahlungen für das nächste Jahr wird dann auf der Grundlage der eingereichten Übersichten berechnet.

Die Mindestbemessungsgrundlage betrifft Sie nicht, wenn Sie:

  • Angestellter sind (und Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge mindestens auf Basis des Mindestlohns abführt).
  • Ein Student unter 26 Jahren im Vollzeitstudium (im Falle einer Hochschule kann es sich auch um ein kombiniertes Studium handeln).
  • Person, die ganztägig und ordnungsgemäß mindestens ein Kind unter 7 Jahren betreut (maßgeblich ist ausschließlich das Alter des Kindes, nicht der Bezug von Elterngeld).
  • Rentner oder Invalidenrentner sind.
  • Person, die eine pflegebedürftige Person betreut.

Sozialversicherung: Haupt- vs. Nebentätigkeit und maßgeblicher Betrag

Im Gegensatz zu den Krankenkassen unterteilt die Tschechische Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) die Tätigkeit von Selbstständigen formal in Haupt- und Nebentätigkeit.

  • 1

    Haupttätigkeit bei der ČSSZ: Sie zahlen Mindestvorauszahlungen, unabhängig davon, ob Sie Gewinne erzielen oder Verluste machen. Für das Jahr 2026 beträgt die Mindestvorauszahlung 5.720 CZK monatlich.

  • 2

    Nebentätigkeit bei der ČSSZ: Sie zahlen Vorauszahlungen erst dann, wenn Ihr Jahresgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) den sogenannten maßgeblichen Betrag übersteigt. Dieser beträgt für das Jahr 2026 117 .521 CZK.

Wenn Sie diese Grenze nicht überschreiten, müssen Sie für das betreffende Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Der entscheidende Betrag wird zudem proportional zur Anzahl der Monate gekürzt, in denen Sie die Nebentätigkeit tatsächlich ausgeübt haben – wenn Sie nur ein halbes Jahr lang unternehmerisch tätig waren, gilt für Sie eine Obergrenze von 58.760,50 CZK.

Die Gründe für die Anerkennung einer Nebentätigkeit entsprechen denen der Krankenversicherung (Beschäftigung, Studium bis zum 26. Lebensjahr, Rente). Beachten Sie jedoch den Unterschied bei der Kinderbetreuung: Bei der Sozialversicherung fällt die Kinderbetreuung nur dann unter die Nebentätigkeit, wenn das Kind jünger als 4 Jahre ist.

Tipp: Wann ändert sich die Höhe der Vorauszahlungen? Denken Sie daran, dass die Höhe der Vorauszahlungen nicht für immer gleich bleibt. Nach dem ersten Jahr Ihrer Geschäftstätigkeit reichen Sie Übersichten über Einnahmen und Ausgaben ein, anhand derer Sie die neue Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für Kranken- und Sozialversicherung für das folgende Jahr genau berechnen. Alles hängt dann von Ihrem tatsächlichen Gewinn ab.

Wann findet ein Wechsel zwischen den Tätigkeiten als Selbstständiger statt?

Das Leben eines Unternehmers ist dynamisch, und die Art Ihrer Tätigkeit kann sich innerhalb eines einzigen Tages ändern. Die häufigsten Situationen für einen Wechsel zwischen VČ und HČ sind:

  • 1

    Studienabschluss: Sobald SieIhr Studium abgeschlossen haben oder während des Studiums älter als 26 Jahre sind, wechselt Ihre Tätigkeit ab dem ersten Tag des folgenden Monats in eine Haupttätigkeit. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Daueraufträge für die Zahlung der Versicherungsvorauszahlungen einzurichten, und seien Sie vorsichtig, denn die Mindestvorauszahlungen für die Krankenversicherung müssen bereits einen Monat früher gezahlt werden, wenn das Studium nicht am letzten Tag des Kalendermonats endet.

  • 2

    Aufnahme einer Beschäftigung: Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, wird Ihre gewerbliche Tätigkeit zur Nebentätigkeit. Wenn Sie die Beschäftigung beenden, wechselt Ihre gewerbliche Tätigkeit wieder zur Haupttätigkeit. Wenn die Beschäftigung einen ganzen Kalendermonat gedauert hat, zahlen Sie nicht einmal die Mindestvorauszahlung für die Krankenversicherung. Bei der Sozialversicherung reicht bereits ein Teil des Monats aus.

  • 3

    Kinderbetreuung: Bei der Krankenversicherung müssen Sie bis zum 7. Lebensjahr des Kindes keine Mindestbemessungsgrundlage einhalten. Bei der Sozialversicherung gilt Ihre Tätigkeit bis zum 4. Lebensjahr des Kindes als Nebentätigkeit. Sobald das Kind jedoch 4 Jahre alt wird, wechselt Ihre Tätigkeit bei der Sozialversicherung in eine Haupttätigkeit. Ab dem folgenden Monat müssen Sie daher Mindestvorauszahlungen für die Sozialversicherung leisten.

  • 4

    Rentenbezug: Sobald Sie eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, wird Ihre unternehmerische Tätigkeit automatisch zur Nebentätigkeit. So sparen Sie bei den monatlichen Beiträgen.

Beachten Sie Fristen und Pflichten: Jede Änderung müssen Sie Ihrer Krankenkasse und der Sozialversicherungsanstalt (OSSZ) innerhalb von 8 Tagen nach Eintreten der Änderung melden.

Bei der Umstellung auf eine Nebentätigkeit müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
  • Studienbescheinigung
  • Entscheidung über die Gewährung einer Rente
  • Eidesstattliche Erklärung zur Kinderbetreuung

Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet?

Selbst kleine Versäumnisse können zu Strafen oder unnötigen Nachzahlungen führen. Am häufigsten begegnen uns folgende Probleme:

  • Verspätete Meldung von Änderungen: Die Behörden erfahren zwar vom Ende Ihres Studiums oder vom Beginn Ihrer Arbeit, aber wenn Sie ihnen dies nicht rechtzeitig mitteilen, werden Ihnen Strafen auferlegt.
  • Nichtzahlung von Vorauszahlungen bei der Haupttätigkeit: Auch wenn es Ihnen gerade nicht gut geht, ist die Zahlung von Mindestvorauszahlungen verpflichtend.
  • Fehler in den Übersichten: Falsch berechnete Versicherungsbeiträge können Sie bei einer späteren Prüfung teuer zu stehen kommen.

Unternehmertum mit professioneller Unterstützung

Die Verwaltung rund um die Selbstständigkeit sieht auf den ersten Blick kompliziert aus, aber Sie müssen das nicht alleine bewältigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Gewerbeanmeldung oder der Erstellung Ihrer Steuererklärung als Selbstständiger, einschließlich der Meldungen an die Sozialversicherungsanstalt und die Krankenkasse. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Kontaktformular und überlassen Sie das uns.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Neuigkeiten aus unserem Blog