28. EU Inc.: Die Europäische Kommission hat eine Revolution bei der Unternehmensgründung eingeleitet

Einheitliche Vorschriften für die gesamte Europäische Union, Online-Unternehmensgründung innerhalb von 48 Stunden und Gründungskosten unter 100 Euro. Die Europäische Kommission hat offiziell den Vorschlag für eine Verordnung zu „EU Inc.“ vorgestellt, dem sogenannten 28. Unternehmensregime, das den freien Zugang zu ausländischen Märkten und wettbewerbsfähige Bedingungen für das digitale Zeitalter der Wirtschaft gewährleisten soll.

Was bringt EU Inc. Unternehmern konkret?

Während Sie bisher bei der Expansion ins Ausland mit 27 verschiedenen Rechtssystemen, Notaren und einer Fülle von Übersetzungen zu kämpfen hatten, soll EU Inc. einen grundlegenden Wandel bringen. Dieser neue, optionale Rechtsrahmen wird neben der tschechischen s.r.o. oder beispielsweise der deutschen GmbH bestehen, jedoch mit dem Unterschied, dass er den Unternehmen einheitliche Regeln und Bedingungen in der gesamten Europäischen Union garantiert.

Die Europäische Kommission hat den Forderungen der Wirtschaft nach Digitalisierung und Vereinfachung Gehör geschenkt. Wenn der Vorschlag den Gesetzgebungsprozess wie geplant durchläuft, wird er folgende konkrete Vorteile mit sich bringen:

  • Gründung innerhalb von 48 Stunden: Der gesamte Prozess wird vollständig online über eine europaweite Schnittstelle abgewickelt. Vergessen Sie wochenlange Wartezeiten und persönliche Termine.
  • Kosten unter 100 Euro: Schluss mit Ausgaben in Höhe von Tausenden von Euro für notarielle Urkunden und Gebühren. Die Gründung einer EU Inc. sollte nicht mehr als 100 Euro an Gebühren kosten.
  • Kein Stammkapital: Für die Gründung einer EU Inc. ist weder ein Mindeststammkapital noch eine vorherige Einzahlung auf ein Bankkonto erforderlich.
  • Digitale Identität: Die EU Inc. wird „digital-only“ funktionieren. Hauptversammlungen und die gesamte Verwaltung werden online abgewickelt.
  • Eine einzige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die gesamte EU: Die Steuerregistrierung erfolgt automatisch über eine europaweite Schnittstelle.

TIPP: Mehr über die neue Rechtsform erfahren Sie in unserem Folgeartikel „EU Inc.: Was bringt die neue europaweite Unternehmensrechtsform?“

ESOP: Wie wird EU Inc. die Vergütung von Talenten erleichtern?

Für Technologie-Start-ups und ambitionierte Unternehmen ist eine der wichtigsten Neuerungen die EU-weite Regelung für Mitarbeiteraktienoptionsprogramme (ESOP).

Bislang mussten Mitarbeiter in den meisten Ländern bereits zum Zeitpunkt des Erhalts der Optionen Steuern darauf zahlen, obwohl sie noch keine tatsächlichen Erträge daraus erzielt hatten.

Im Rahmen von EU Inc. werden Mitarbeiteroptionen und -anteile erst zum Zeitpunkt ihres Verkaufs besteuert, nicht bei ihrem Erwerb. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen derzeitigen nationalen Regelungen. Unternehmen können so leichter Talente aus ganz Europa anziehen, ihnen einen echten Mehrwert ohne sofortige Steuerbelastung bieten und mit den Bedingungen in den USA konkurrieren.

Wann können Sie eine EU Inc. gründen?

Derzeit wird der Vorschlag von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat der EU weitergeleitet. Ziel ist es, die endgültige Gesetzgebung bis Ende 2026 zu verabschieden, damit die ersten einheitlichen europäischen Gesellschaften bereits zum Jahreswechsel 2026/2027 gegründet werden können. Für innovative Unternehmen ist dies ein klares Signal, sich darauf vorzubereiten.

EU Inc. ersetzt nicht Ihre bestehende GmbH, sondern gibt Ihnen ein starkes Instrument für die Expansion ins Ausland an die Hand, ohne dass Sie in jedem Land eine neue Tochtergesellschaft gründen und für lokale Anwälte, Notare und Buchhalter bezahlen müssen.

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