Haben Sie eine noch nicht ausgezahlte Steuerrückerstattung? Nach 6 Jahren können Sie diese verlieren

Eine Steuerüberzahlung verleitet manchmal dazu, sie als Rücklage für schlechte Zeiten zu betrachten. Wenn Sie jedoch nicht rechtzeitig ihre Rückerstattung beantragen, verfällt sie nach sechs Jahren und das Geld fällt an den Staat. Ein neues Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts macht deutlich, dass Sie den Stand Ihres Steuerkontos selbst sorgfältig im Auge behalten müssen.

Jede Überzahlung hat ihre eigene Frist

Viele Unternehmer betrachten eine Steuerrückerstattung als Geld, das für später zurückgelegt wird. Das Finanzamt funktioniert jedoch nicht wie eine Bank mit einem Sparkonto. Sobald Sie das Geld dort zu lange liegen lassen und keinen Antrag auf Rückerstattung stellen, können Sie es endgültig verlieren.

Gemäß § 160a der Abgabenordnung gilt eine klare Regel: Wenn Sie nicht innerhalb von 6 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Überzahlung entstanden ist, einen Antrag auf Rückerstattung stellen, verfällt der Betrag an den Staat. Dieses Vorgehen wurde kürzlich auch vom Obersten Verwaltungsgericht (NSS) im Urteil 9 Afs 18/2025-44 bestätigt.

Warum sollten Sie Überzahlungen nicht bei der Behörde liegen lassen?

Das Gericht wies auch auf ein weiteres wesentliches Detail hin: Eine Überzahlung besteht oft nicht aus einem einzigen großen Gesamtbetrag. Sie kann sich auch schrittweise aus mehreren Zahlungen ergeben, und für jeden Teilbetrag gilt eine eigene sechsjährige Frist.

In der Praxis können somit auf Ihrem Steuerkonto in der Regel Überzahlungen mit unterschiedlichen Verjährungsfristen für deren Rückerstattung liegen.

Zudem ist das Finanzamt nicht verpflichtet, Sie aktiv darauf hinzuweisen, dass Sie dort Geld haben oder dass sich das Ende der Frist für dessen Auszahlung nähert. Das Verfassungsgericht fügte hinzu, dass Sie als Steuerzahler genügend Möglichkeiten haben, den Stand Ihres Steuerkontos zu überprüfen, zum Beispiel:

  • über die elektronische Steuerbox (DIS+);
  • durch Einsicht in die Akte;
  • durch Beantragung einer Bestätigung des Stands des persönlichen Steuerkontos.

Daraus ergibt sich eine klare Empfehlung: Überprüfen Sie den Stand Ihres Steuerkontos regelmäßig, idealerweise mindestens einmal jährlich nach Einreichung der Steuererklärung.

Wann erhalten Sie die Rückerstattung aus Ihrer Steuererklärung?

Was die Einkommensteuer für das Jahr 2025 betrifft, endete die Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärung am 4. Mai 2026. Wenn Sie die Steuererklärung fristgerecht eingereicht und gleich den Antrag auf Rückerstattung der Überzahlung ausgefüllt haben, wird Ihnen die Finanzverwaltung das Geld spätestens bis zum 3. Juni 2026 überweisen.

Achten Sie jedoch auf einen häufigen Fehler: Das bloße Vorliegen einer Überzahlung bedeutet nicht, dass das Geld automatisch auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie müssen die Rückerstattung immer aktiv beantragen – entweder durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens direkt in der Steuererklärung oder durch einen separaten Antrag.

Tipp: Sobald Sie nachträglich einen Antrag stellen, beginnt die 30-tägige Frist für die Überweisung erst an dem Tag, an dem das Finanzamt den Antrag tatsächlich erhält.

Das Finanzamt prüft außerdem vor der Überweisung, ob bei Ihnen ein Zahlungsrückstand bei einer anderen Steuer vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Überzahlung in erster Linie zur Begleichung dieses Rückstands verwendet.

Wie vermeiden Sie, Ihr Geld beim Finanzamt zu verlieren?

Am einfachsten ist es, Ihr Steuerkonto regelmäßig im Portal „MOJE daně“ zu überprüfen, wo Sie sofort online einen Überblick erhalten.

Wir empfehlen Ihnen, sich folgende einfache Gewohnheiten anzueignen:

  • Überprüfen Sie nach jeder eingereichten Steuererklärung den Stand Ihres persönlichen Steuerkontos,
  • überprüfen Sie lieber zweimal, ob Sie in der Steuererklärung den Antrag auf Rückerstattung des Überzahlungsbetrags ausgefüllt haben,
  • Lassen Sie ältere Überzahlungen nicht ohne konkreten Zweck beim Staatliegen,
  • übertragen Sie in Ihrem Unternehmen die Überwachung von Fristen und Steuerkonten an Ihre Buchhalterin oder Ihren Steuerberater.

Lassen Sie Ihre Steuerüberzahlungen nicht dem Staat verfallen

Steuerüberzahlungen entstehen oft nicht nur aufgrund eines Fehlers. Sie treten häufig auf, wenn Sie mehrere Arten von Steuern zahlen, Vorauszahlungen leisten, sich um die Mehrwertsteuer kümmern oder Mitarbeiter beschäftigen. Und je mehr steuerliche Verpflichtungen Sie zu bewältigen haben, desto leichter übersehen Sie Beträge, die unbemerkt auf Ihrem Steuerkonto liegen bleiben können.

Möchten Sie sich keine Gedanken mehr über Steuern und Buchhaltung machen? Überlassen Sie uns Ihre Steuerangelegenheiten. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung und Steuerangelegenheiten, damit Sie sicher sein können, dass Sie Ihr Geld nicht unnötig dem Staat überlassen. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular, und wir schauen uns auch Ihre Situation an.

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