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Wie läuft die Anmeldung eines Ausländers bei einer tschechischen Krankenkasse und der ČSSZ ab?
Möchten Sie in Tschechien ein Unternehmen gründen und sind Staatsangehöriger eines anderen Landes? Vergessen Sie nicht, Ihre Sozial- und Krankenversicherung zu regeln. Die Anmeldung von Selbstständigen – Ausländern bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse weist im Vergleich zu Tschechen einige Besonderheiten auf. Erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um Komplikationen zu vermeiden.
Beiträge, Versicherungen und Pflichten
Selbstständige Ausländer in Tschechien
In der Tschechischen Republik müssen alle Selbstständigen Sozialversicherungsbeiträge an die Tschechische Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) entrichten. Die Krankenversicherung (ZP) ist für alle Ausländer obligatorisch, die sich im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik aufhalten möchten. Ohne sie ist es nicht möglich, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. In der Tschechischen Republik gibt es mehrere Krankenkassen.
Im Zusammenhang mit der Versicherung haben Unternehmer gesetzlich festgelegte Pflichten:
- Nach der Gewerbeanmeldung zahlen sie monatliche Vorauszahlungen für beide Versicherungen (mit Ausnahmen, die wir weiter unten erläutern).
- Die Höhe des Vorschusses richtet sich im ersten Geschäftsjahr nach dem durchschnittlichen Monatslohn in der Gesamtwirtschaft. Die für das laufende Jahr geltenden Beträge finden Sie auf der Website der ČSSZ und der Krankenkassen (zum Beispiel hier für die Krankenkasse VZP).
- Im Frühjahr jedes Jahres reicht der Unternehmer dann eine Übersicht über seine Einnahmen und Ausgaben bei der Krankenkasse und der ČSSZ ein. Darin vergleicht er die gezahlten Vorauszahlungen mit dem Betrag, den er entsprechend seiner tatsächlichen Einnahmen hätte abführen müssen. Hat er weniger gezahlt, als er sollte, muss er die Differenz nachzahlen.
- Anhand dieser Übersicht ermittelt er auch die Höhe der Vorauszahlungen für den nächsten Zeitraum.
Neben den Versicherungsbeiträgen melden sich Selbstständige bei der Gründung ihres Gewerbes beim Finanzamt an. Nach Ablauf des Jahres reichen sie eine Steuererklärung ein und zahlen Einkommensteuer.
Anmeldung eines ausländischen Selbstständigen bei der Sozial-
und Krankenversicherung
Möchten Sie bei uns die Gewerbeanmeldung in Auftrag geben? Was wir im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie tun können, hängt davon ab, in welcher Situation Sie sich befinden.
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hängt das Verfahren zur Anmeldung bei der Sozial- und Krankenversicherung unter anderem davon ab, ob:
- Sie bereits in der Tschechischen Republik beschäftigt waren und daher bei den Behörden registriert sind, da Ihr Arbeitgeber Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für Sie gezahlt hat;
- Sie noch nicht in der Tschechischen Republik beschäftigt waren, neu hierherkommen und direkt ein Unternehmen gründen.
Sie waren in der Tschechischen Republik beschäftigt
Sie leben bereits seit einiger Zeit hier, waren beschäftigt, sind bei einer tschechischen Krankenkasse versichert und Ihr Arbeitgeber hat für Sie auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, sodass Ihnen die ČSSZ eine Versichertennummer zugewiesen hat. In diesem Fall melden wir für Sie ein Gewerbe an und melden die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bei der Krankenkasse, der ČSSZ und dem Finanzamt.
Sie waren in der Tschechischen Republik nicht angestellt
Wenn Sie neu in die Tschechische Republik gekommen sind und direkt als Selbstständiger für Ausländer eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen (Sie haben keine tschechische Krankenversicherung und sind auch nicht bei der ČSSZ registriert), richten wir gerne Ihr Gewerbe ein und melden Ihre Geschäftstätigkeit beim Finanzamt an, können Sie jedoch leider weder bei der ČSSZ noch bei einer Krankenkasse anmelden.
Sozialversicherung
Die mit der Erstregistrierung bei der ČSSZ verbundenen Verwaltungsformalitäten unterliegen einigen Ausnahmen und individuellen Regelungen:
- Als Ausländer haben Sie bisher Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Heimatland gezahlt, wo diese Beiträge auf Ihre Rente angerechnet werden.
- Sie dürfen jedoch nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen, und zwar in dem Land, in dem Sie überwiegend erwerbstätig sind.
- Wenn Sie überwiegend in der Tschechischen Republik erwerbstätig sind, müssen Sie bei den Behörden Ihres Heimatlandes mithilfe des Formulars A1 beantragen, dass Sie der Sozialversicherung in der Tschechischen Republik unterstellt werden.
- Wenn Sie in Zukunft eine Rente beantragen, legen Sie Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wo und wie lange Sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Krankenversicherung
Auch bei der Krankenversicherung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Bei einer tschechischen gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich nur anmelden, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind EU-Bürger;
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik beschäftigt;
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik.
Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland, wie Sie vorgehen müssen, und können sich dann im tschechischen öffentlichen Krankenversicherungssystem anmelden. Dies gilt jedoch nicht für Ausländer, die selbstständig sind und keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie als ausländische Person keinen Anspruch auf die öffentliche Krankenversicherung haben, schließen Sie hier eine private Kranken- oder Reiseversicherung ab – dies ist jedoch nicht immer verpflichtend, da die Tschechische Republik mit einigen Staaten ein zwischenstaatliches Abkommen über die Krankenversicherung geschlossen hat (z. B. Montenegro, Mazedonien, Türkei). Sie müssen daher prüfen, welche Bedingungen gelten und wie Sie im Falle Ihres Heimatlandes vorgehen müssen.
Hinweis: Im Bereich der Sozial- und Krankenversicherung von Ausländern können viele individuelle Situationen auftreten (wenn Sie beispielsweise in zwei Staaten geschäftlich tätig sind oder in einem Staat angestellt sind und in einem anderen selbstständig tätig sind und Ähnliches). Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Behörden zu wenden oder einen Termin für eine buchhalterische Beratung zu vereinbaren.
Zusammenfassung: Was umfasst unsere Dienstleistung zur Gewerbeanmeldung?
| Dienstleistung | Sie waren in der Tschechischen Republik beschäftigt (Sie sind bei einer tschechischen Krankenkasse versichert und haben eine Versichertennummer bei der ČSSZ) | Waren Sie nicht in der Tschechischen Republik beschäftigt (Sie haben weder eine tschechische Krankenversicherung noch eine Versichertennummer bei der ČSSZ)? |
|---|---|---|
| Gründung eines Gewerbes | ✔ | ✔ |
| Meldung beim Finanzamt | ✔ | ✔ |
| Meldung an die Tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) | ✔ | × |
| Mitteilung an die Krankenkasse | ✔ | × |
Möchten Sie in der Tschechischen Republik ein Unternehmen gründen?
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