Wie wird der Mindestlohn berechnet und was wird sich ab 2025 ändern?

Der Mindestlohn ist nicht nur die niedrigste mögliche Vergütung für Arbeit, sondern beeinflusst auch andere Beträge. Erfahren Sie, wie er funktioniert, wie hoch der aktuelle Mindestlohn ist, wie man den Mindeststundenlohn für verschiedene Arten von Beschäftigungsverhältnissen richtig berechnet und welche Änderungen nach der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches gelten.

Was ist der Mindestlohn und wie wird er festgelegt?

Der Mindestlohn ist die niedrigste zulässige Vergütung für geleistete Arbeit, die Sie Ihren Vollzeitbeschäftigten zahlen können. Der monatliche Betrag entspricht einer üblichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und wird auch auf den Mindeststundenlohn umgerechnet.

Nicht im Mindestlohn enthalten sind Zulagen für:

  • Arbeit an Feiertagen oder Wochenenden;
  • Nachtarbeit;
  • Überstunden;
  • Arbeit unter erschwerten Arbeitsbedingungen.

Der Mindestlohn gilt sowohl für Arbeitnehmer in einem Hauptbeschäftigungsverhältnis als auch für diejenigen, die auf der Grundlage eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags arbeiten.

Die Höhe des Mindestlohns in einem bestimmten Jahr wird vom Staat festgelegt (obwohl er nur im privaten Unternehmensbereich gilt). Er sollte mindestens die Kaufkraft des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten, des allgemeinen Lohnniveaus (oder des Verhältnisses zum Durchschnittslohn in der Tschechischen Republik), der Lohnwachstumsrate und der nationalen Produktivitätsrate berücksichtigen.

Mindestlohn pro Monat

Für das Jahr 2026 hat die Regierung einen monatlichen Mindestlohn in Höhe von 22.400 CZK festgelegt. Der Betrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1.600 CZK (der Mindestlohn im Jahr 2025 betrug 20.800 CZK).

Mindestlohn pro Stunde

Der Mindeststundenlohn ist der niedrigste Betrag, den Sie Ihren Mitarbeitern als Stundenlohn zahlen können (einschließlich Aushilfskräften im DPP/DPČ-Modus).

Wenn Ihre Mitarbeiter im Dauer- oder Mehrschichtbetrieb arbeiten, haben sie laut Gesetz eine verkürzte Wochenarbeitszeit von nur 37,5 Stunden. Auch Mitarbeiter im Zweischichtbetrieb dürfen offiziell kürzer arbeiten – in diesem Fall sind es 38,75 Stunden pro Woche.

Der monatliche Mindestlohn ist für alle diese Arbeitnehmer gleich. Bei einer kürzeren Wochenarbeitszeit müssen Sie daher den Mindeststundenlohn entsprechend ihrer Arbeitszeit umrechnen.

Der Mindeststundenlohn für das Jahr 2026 berechnet sich wie folgt:

Betriebsart Wöchentliche Arbeitszeit Mindeststundenlohn für das Jahr 2026
Ein-Schicht-Betrieb 40 h 134,40 CZK
Zwei Schichten 38,75 h 138,80 CZK
Durchgehend oder Mehrschichtbetrieb 37,5 h 143,40 CZK

Mindestlohn bei Teilzeitbeschäftigung

Wenn Ihr Arbeitnehmer eine Teilzeitstelle hat und seine Arbeitszeit beispielsweise 20 Stunden pro Woche beträgt, reduziert sich der monatliche Mindestlohn proportional dazu – in diesem Fall um die Hälfte. Im Jahr 2026 erhält ein solcher Arbeitnehmer also mindestens 11.200 CZK pro Monat.

Die korrekte Berechnung des Mindestlohns ist auch dann wichtig, wenn auf Ihrer Gehaltsabrechnung ein Betrag unter dem festgelegten Mindestlohn steht – dann müssen Sie dem Arbeitnehmer einen Zuschlag bis zur Höhe des Mindestlohns zahlen.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Beide Begriffe bezeichnen die Vergütung für Arbeit. Während Arbeitnehmer im privaten Sektor (normale Handelsgesellschaften) einen Lohn erhalten, wird der Gehalt im öffentlichen Sektor (Mitarbeiter von Schulen, Behörden, aber auch Ärzte und Feuerwehrleute) verwendet. Für das Gehalt gilt kein Mindestbetrag, sondern sogenannte Gehaltstabellen (Gehaltsstufensystem).

Garantierter Lohn vs. Mindestlohn

Vielleicht sind Sie auch schon einmal auf den Begriff garantierter Lohn gestoßen. Der Unterschied besteht darin, dass der Mindestlohn für alle Berufe in der gesamten Tschechischen Republik gilt, während der garantierte Lohn auf sogenannten Arbeitsgruppen basiert, die nach Komplexität, Verantwortung und Anstrengungsgrad der Arbeit unterteilt sind.

Es gibt jetzt nur noch 4 Arbeitsgruppen (früher waren es 8). Auf der untersten Stufe (Gruppe 1 – z. B. Hilfsarbeiten in der Küche, allgemeine Reinigungsarbeiten, Zustellung von Sendungen usw.) entspricht die Höhe des garantierten Lohns dem Mindestlohn. Auch der garantierte Lohn kann also nicht unter den Mindestlohn fallen. Mitarbeitern in höheren Arbeitsgruppen müssen Sie dann einen Lohn zahlen, der mindestens dem für ihre Gruppe garantierten Lohn entspricht.

Welche weiteren Beträge werden vom Mindestlohn beeinflusst?

Die Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2026 hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Höhe der Lohnzahlungen. Wenn der Mindestlohn steigt, führt dies in der Regel zu einer Neuberechnung in folgenden Bereichen:

  • Höhe der Abgaben: Im Jahr 2026 wird der Mindestlohn um 1.600 CZK erhöht, was sich auch in einem Anstieg der Vorauszahlungen für Kranken- und Sozialversicherung niederschlägt. Wenn Sie eine Person ohne steuerpflichtiges Einkommen (sog. OBZP) sind, sind Sie weiterhin verpflichtet, monatlich Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese werden mit 13,5 % des aktuellen Mindestlohns berechnet – derzeit würde Ihr Vorauszahlungsbetrag also 3.024 CZK betragen.
  • Steuerbonus für Kinder: Damit Ihre Mitarbeiter den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen können, müssen sie jeden Monat mindestens die Hälfte des Mindestlohns verdienen – im Jahr 2026 mindestens 11.200 CZK pro Monat. Für Selbstständige gilt eine jährliche Obergrenze in Höhe des Sechsfachen des Mindestlohns, derzeit also 134.400 CZK. Bei geringeren Einkommen besteht kein Anspruch auf diesen Bonus, auch nicht anteilig.
  • Zusatzverdienst zum Arbeitslosengeld: Personen, die beim Arbeitsamt gemeldet sind, können zusätzlich zum staatlichen Arbeitslosengeld in einem Arbeitsverhältnis oder im Rahmen eines DPČ-Vertrags (Vertrag über die Ausführung von Arbeiten) dazuverdienen. Damit sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren, ist ihr Zusatzverdienst auf die Hälfte des Mindestlohns begrenzt – also auf die bereits erwähnten 11.200 CZK.
  • Arbeit unter erschwerten Bedingungen: Der Zuschlag für diese Arbeit beträgt 5–15 % des festgelegten Mindestlohns. Im Jahr 2026 entspricht dies einer Erhöhung um 1.120 CZK bis 3.360 CZK pro Monat oder mindestens 6,72 CZK pro Stunde.
  • Steuerbefreiung von Renten: Renten bis zur Höhe des 36-fachen des Mindestlohns sind von der Steuer befreit. Im Jahr 2026 entspricht dies einem Betrag von 806.400 CZK, was einer monatlichen Rente von 67.200 CZK entspricht. Die Steuerbefreiung gilt somit für die überwiegende Mehrheit der Rentner.

Änderungen des Mindestlohns nach der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches

Im Sommer 2024 wurde im Senat eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches verabschiedet, die ab Januar 2025 zwei wesentliche Änderungen mit sich brachte:

  • Abschaffung des garantierten Lohns – es bleibt nur der sogenannte garantierte Lohn (für den öffentlichen Sektor), der nur noch in 4 Gruppen von Tätigkeiten nach Schwierigkeitsgrad unterteilt ist (anstelle der ursprünglichen 8 Gruppen).
  • Regelmäßige Anpassung des Mindestlohns – Die Erhöhung des Mindestlohns wird nicht mehr von der Regierung, sondern vom Ministerium für Arbeit und Soziales bis zum 30. September des Kalenderjahres bekannt gegeben.

Der Vorteil des neuen Systems zur Anpassung des Mindestlohns ist eine bessere Vorhersehbarkeit seines Anstiegs. Im Rahmen der Finanzplanung können Sie so die Personalkosten für Ihre Mitarbeiter genauer einschätzen.

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