Die Pauschalsteuer für Selbstständige im Überblick: Bedingungen, Bandbreiten und Beträge

Die Pauschalsteuer für Unternehmer verspricht ab 2021 weniger Verwaltungsaufwand – lohnt sich aber nur für einige. Die folgenden Zeilen helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie Steuerzahler im Pauschalsteuersystem werden können. Sie erfahren auch die Höhe der Zahlungen für die einzelnen Steuerklassen, alle Bedingungen, Fristen und wie Sie sich für die Pauschalsteuer anmelden können.

Was ist eine Pauschalsteuer?

Die Pauschalregelung ist eine besondere Art der Steuerzahlung, der Selbstständige freiwillig beitreten können. Sie zahlen dann einen monatlichen Pauschalbetrag, der die Einkommensteuer sowie die obligatorischen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge enthält.

Selbstständige mit Pauschalsteuer zahlen keine obligatorischen Vorauszahlungen mehr, da diese im Rahmen der Pauschale abgegolten sind – und in den meisten Fällen müssen sie auch keine Steuererklärung und Übersichten einreichen. So ersparen sie sich den Papierkram.

Im Pauschalsteuersystem können Sie jedoch keine Pauschalausgaben oder Steuerermäßigungen geltend machen. Überlegen Sie sich den Wechsel zur Pauschalsteuer daher sorgfältig, denn nur bestimmte Selbstständige sparen dadurch Geld – in der Regel diejenigen, die jährlich etwa 700.000 bis 2.000.000 CZK verdienen und nur wenige Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen können.

Grundlegende Informationen zur Pauschalsteuer

Základní informace o paušální dani

Wer kann die Pauschalsteuer in Anspruch nehmen?

Um in das Pauschalsteuersystem einzutreten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Jahreseinkommen aus Ihrer Geschäftstätigkeit darf 2 Millionen CZK nicht überschreiten und Sie dürfen nicht mehrwertsteuerpflichtig sein (dies gilt ab dem 1. Januar, wenn Ihr Einkommen im vorangegangenen Kalenderjahr 2 Millionen CZK überschritten hat, oder sofort, wenn Ihr Jahresumsatz 2 536 500 CZK überschritten hat).
  • Sie verdienen nicht gleichzeitig mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit auch in einem Angestelltenverhältnis, in dem Sie ein mit Vorauszahlungen besteuertes Gehalt beziehen würden (typischerweise Voll- oder Teilzeitarbeit). Als selbstständiger Arbeitnehmer können Sie die Pauschalsteuer nur geltend machen, wenn Ihnen Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird – z. B. bei einem Nebenverdienst auf Basis eines Werkvertrags mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 11.999 CZK (im Jahr 2025 waren es 11.500 CZK), wenn Sie keine Steuererklärung unterzeichnen.
  • Sie sind Selbstständiger im Sinne des Renten- und Krankenversicherungsgesetzes (kein Ausländer ohne Daueraufenthaltsgenehmigung).
  • Ihre sonstigen Einkünfte übersteigen nicht den Betrag von 50.000 CZK pro Jahr. Diese Grenze gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Anleihen usw.), Mieten und sonstigen Einkünften gemäß § 8–10 des Einkommensteuergesetzes.
  • Sie sind weder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft noch Komplementär einer Kommanditgesellschaft.
  • Sie sind kein Schuldner in einem Insolvenzverfahren. Als Selbstständiger in Insolvenz können Sie die Pauschalsteuer nicht in Anspruch nehmen.

Beträge und Pauschalsteuerbereiche

Die Höhe der Pauschalsteuer für Selbstständige ändert sich von Jahr zu Jahr, da sie sich nach dem aktuellen Durchschnittslohn richtet. Zunächst handelte es sich um einen festen Betrag, der für alle Steuerzahler gleich war, aber Anfang 2023 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die drei Pauschalsteuerbereiche einführte.

Das Hauptkriterium für den Eintritt in die einzelnen Stufen ist die Höhe der Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit im Vorjahr. Eine Rolle spielt aber auch die Branche, in der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die Bedingungen für die Steuerstufen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Um in die entsprechende Stufe zu gelangen, muss mindestens eine der Bedingungen in der jeweiligen Zeile erfüllt sein.


Art der Stufe Höhe der Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit
I. Zone bis zu 1 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit) bis zu 1,5 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, für die ein Pauschalbetrag von 80 % oder 60 % der Ausgaben gilt bis zu 2 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, für die ein Pauschalbetrag von 80 % der Ausgaben gilt
II. Zone bis zu 1,5 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit) bis zu 2 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, für die ein Pauschalbetrag von 80 % oder 60 % geltend gemacht werden könnte
III. Zone bis zu 2 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit)

TIPP: Sind Sie sichnicht sicher, welcher Pauschalbetrag für Ihre Tätigkeit gilt? Wir fassen alles für Sie in einem Artikel über die Besteuerung von Einkünften von Selbstständigen zusammen . Dort erfahren Sie auch, wann Gewerbetreibende eine Buchhaltung führen müssen.

Ihre Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen im vorangegangenen Steuerzeitraum.

  • Wenn Sie im Laufe des Jahres die Grenzen für die gewählte Steuerklasse überschreiten, müssen Sie dies der Finanzverwaltung mit einem speziellen Formular melden. Die Behörde teilt Ihnen dann mit, wie viel Sie zusätzlich an Steuern zahlen müssen.
  • Wenn Sie hingegen weniger verdienen und damit die Bedingungen für eine niedrigere Steuerklasse erfüllen, ist das Verfahren ähnlich. Sie reichen also eine Mitteilung über einen anderen Steuerbetrag bei der Behörde ein und erhalten die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Wir möchten hinzufügen, dass die Pauschalsteuerklasse während des Jahres nicht geändert werden kann. Eine Änderung ist nur innerhalb der Frist für den Eintritt in die Pauschalregelung (d. h. bis zum 10. Januar des jeweiligen Jahres) möglich.

Wenn Sie wissen, zu welcher Steuerklasse Sie gehören, können Sie auch ganz einfach die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlung berechnen:

Übersicht über die monatlichen Pauschalsteuerbeträge im Jahr 2026

Bandtyp Einkommensteuer Sozialversicherung Krankenversicherung Pauschalsteuer insgesamt pro Monat
I. Bandbreite 100 CZK 6.578 CZK 3.306 CZK 9.984 CZK
II. Zone 4.963 CZK 8.191 CZK 3.591 CZK 16.745 CZK
III. Zone 9.320 12.527 CZK 5.292 CZK 27.139 CZK

Modellbeispiel: Lohnt sich die Pauschalsteuer?

Miroslav ist als freiberuflicher IT-Spezialist tätig. Er verdient 1,2 Millionen CZK pro Jahr. Derzeit berechnet er seine Ausgaben mit einem Pauschalsteuersatz für Selbstständige in Höhe von 60 % seines Einkommens (IT-Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen). Bei der Berechnung der Steuer wendet er nur den Steuerfreibetrag für Steuerzahler an. Er möchte nicht zu viel an Abgaben zahlen und erwägt daher, sich für die Pauschalsteuer anzumelden.

Nach dem bisherigen System würde Miroslav insgesamt 13.160 CZK pro Monat an Steuern und Abgaben zahlen. Wenn er sich für die Pauschalsteuer entscheidet, fällt er in die erste Pauschalsteuerklasse, da er jährlich bis zu 1,5 Millionen CZK verdient und für seine Tätigkeit bisher 60 % Pauschalausgaben geltend gemacht werden. Im Pauschalsystem zahlt er also nur 9.984 CZK pro Monat – und spart damit im Vergleich zu früher jeden Monat 3.176 CZK.

Vergleich der monatlichen Abgaben bei einem Einkommen von 1,2 Mio. CZK aus freiberuflicher Tätigkeit

Posten Pauschalausgaben (60 %) Pauschalsteuer (I. Stufe)
Einkommensteuer 3.430 CZK 100 CZK
Sozialversicherung 6.424 CZK 6.578 CZK
Krankenversicherung 3.306 CZK 3.306 CZK
Gesamt 13.160 CZK 9.984 CZK

Wenn Miroslav nur die Hälfte des ursprünglichen Betrags, also 600 000 CZK, verdient hätte, würde er im klassischen System bereits 9 456 CZK pro Monat zahlen. Die Pauschalsteuer würde er jedoch weiterhin in Höhe von 9.984 CZK entrichten, sodass sich die Änderung in diesem Fall für ihn eher nicht lohnen würde (es sei denn, er würde den Komfort bevorzugen, mit der Pauschalsteuer keine Steuererklärung abgeben zu müssen). Wenn er hingegen in seiner Steuererklärung Kinderfreibeträge, Rentenversicherungsbeiträge oder Hypothekenzinsen und andere Abzüge geltend machen könnte, wäre das klassische System für ihn möglicherweise vorteilhafter.

Überlegen Sie, ob sich ein Wechsel zur Pauschalsteuer für Sie lohnt? Rechnen Sie es mit dem Steuerrechner aus.


Berücksichtigen Sie auch weitere Faktoren

  • Haben Sie als Selbstständiger Kinder und einen nicht berufstätigen Ehepartner? Dann ist die Pauschalsteuer möglicherweise nicht die beste Wahl, da Sie die Vergünstigungen für Kinder und gegebenenfalls auch den Ehepartnerfreibetrag verlieren würden.
  • Sind Sie selbstständig und planen Sie eine Hypothek? Beachten Sie, dass Sie mit der Pauschalsteuer Ihre Einkünfte gegenüber der Bank nicht zuverlässig nachweisen können, da Sie keine Steuererklärung abgeben (Banken wenden bei diesen Kunden häufig einen Reduktionskoeffizienten an).
  • Haben Sie gesundheitliche Probleme und gehen Sie davon aus, dass Sie nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten können? In diesem Fall sollten Sie die Pauschalsteuer ebenfalls gut überdenken.
  • Sind Sie Selbstständiger ohne Familie, ohne gesundheitliche Probleme und besitzen Sie bereits eine Wohnung? Dann ist die Pauschalsteuer die ideale Wahl.

Wann und wie kann man sich für die Pauschalsteuer anmelden?

Die Beantragung der Pauschalsteuer ist ganz einfach. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie Ihre Absicht lediglich rechtzeitig dem Finanzamt mitteilen. Am schnellsten geht dies über das Portal Mojedane.cz – im Bereich „Einkommensteuer für natürliche Personen” finden Sie das Formular „Anmeldung zur Pauschalsteuer”.

Die Frist für die Anmeldung zur Pauschalsteuer ist immer der 10. Januar oder der folgende Kalendertag (wenn Sie sie ab 2026 in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bis zum 12. Januar 2026 an). Ein Beitritt während des Jahres ist nicht möglich – eine Ausnahme bilden nur Gewerbetreibende, die gerade erst mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Sie können die Anmeldung bis zum Tag der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit einreichen, d. h. in der Regel gleichzeitig mit der Gründung ihres Gewerbes.


Wie, wo und wann ist die Pauschalsteuer zu zahlen?

Nach der Anmeldung beginnen Sie mit der Zahlung der monatlichen Pauschalsteuer (die Beträge finden Sie in der Tabelle oben) auf das Konto des örtlich zuständigen Finanzamtes. Die Kontonummern der regionalen Finanzämter finden Sie in unserer Anleitung: Wie zahlt man Steuern?

Bis wann ist die Pauschalsteuer zu zahlen? Der Betrag ist immer bis zum 20. Tag des Monats fällig, für den Sie die Pauschale zahlen.

Achtung: Der Pauschalsteuerbetrag ist immer in voller Höhe für den gesamten Monat zu zahlen – auch wenn Sie beispielsweise erst am 10. des Monats in das Pauschalsteuersystem eintreten.


Pauschalsteuer und Steuererklärung

Im Pauschalsteuersystem müssen Sie in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen sind Situationen, in denen Sie während des Steuerzeitraums eines oder mehrere Kriterien für den Eintritt in das Pauschalsteuersystem verletzen.

Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Geschäftstätigkeit im Jahr mehr als 2 Millionen CZK verdienen, kommen Sie um die Abgabe einer Steuererklärung nicht herum. Lesen Sie, wie Sie eine Steuererklärung im Rahmen der Pauschalsteuer abgeben.

Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie Gesellschafter einer v. o. s. (offene Handelsgesellschaft), Komplementär einer k. s. (Kommanditgesellschaft) oder Mehrwertsteuerzahler geworden sind oder Ihr Einkommen 2 Millionen CZK pro Jahr überschritten hat, nach Einreichung der Steuererklärung aus der Pauschalsteuerregelung austreten müssen.

Regeln für die Abmeldung: Sie bleiben automatisch im Pauschalsteuersystem, bis Sie aus diesem austreten – sei es obligatorisch oder freiwillig. Die Frist für die freiwillige Abmeldung von der Pauschalsteuer ist dieselbe wie für die Anmeldung, d. h. bis zum 10. Januar des jeweiligen Jahres. Wenn Sie im Laufe des Jahres feststellen, dass sich die Pauschalsteuer für Sie nicht lohnt, müssen Sie sie bis zu diesem Datum weiterzahlen – eine freiwillige Beendigung während des Jahres ist nicht möglich.


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