Die Verpflichtung zur Offenlegung der tatsächlichen Eigentümer im ESM endet. Was ändert sich?

Mit seiner Entscheidung Ende August 2025 hat der Oberste Gerichtshof die Auslegung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ESM) grundlegend geändert. Seiner Ansicht nach können juristische Personen und Treuhandfonds nicht zur Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet werden, da dies gegen die Grundrechte der EU verstößt. Was bedeutet die neue Auslegung, worauf muss man sich einstellen und welche praktischen Auswirkungen wird sie haben?

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und wie funktioniert es?

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist ein öffentliches Register, das vom Justizministerium der Tschechischen Republik verwaltet wird. In dieses Register werden die wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen, d. h. natürliche Personen, die die endgültigen Eigentümer von juristischen Personen oder Treuhandfonds sind.

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer basiert auf Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und soll die Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei juristischen Personen und Treuhandfonds gewährleisten.

Nach diesen Vorschriften müssen Unternehmen und Treuhandfonds:

  • ihre wirtschaftlichen Eigentümer identifizieren
  • Diese im ESM eintragen.
  • Die Daten regelmäßig aktualisieren.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung drohten stets Sanktionen – von Geldstrafen über die Sperrung von Stimmrechten bis hin zum Verbot der Ausschüttung von Gewinnanteilen.

Was ändert sich im ESM durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs?

Am 25. August 2025 fällte der Oberste Gerichtshof jedoch ein Urteil, in dem er feststellte, dass die obligatorische Eintragung der tatsächlichen Eigentümer gegen die Grundrechte der EU verstößt, insbesondere gegen das Recht der Eigentümer auf Schutz ihres Privat- und Familienlebens und das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Mit anderen Worten: Der Staat kann juristische Personen oder Treuhandfonds nicht zwingen, ihre tatsächlichen Eigentümer offenzulegen.

Was bedeutet das in der Praxis? Falsche oder fehlende Angaben im ESM können nicht mehr sanktioniert werden:

  • Die Stimmrechte der Gesellschafter können nicht eingeschränkt werden.
  • Unternehmen werden nicht daran gehindert, Gewinne auszuschütten.
  • Geldstrafen für die Nichtregistrierung des tatsächlichen Eigentümers entfallen.

Beispiel: Warum reicht das Handelsregister nicht aus?

Nehmen wir eine hypothetische Situation an, in der das in der Tschechischen Republik registrierte Unternehmen A im Besitz des Unternehmens B mit Sitz in Italien ist. Der Eigentümer des italienischen Unternehmens B ist wiederum das Unternehmen C mit Sitz in den USA. Und dieses amerikanische Unternehmen C ist Eigentum eines tschechischen Staatsbürgers. Im Handelsregister würden wir nur die Beziehung zwischen den Unternehmen A und B finden und nicht erfahren, wer tatsächlich der Endbesitzer ist. Im Register der wirtschaftlichen Eigentümer würden wir ihn jedoch finden.

Aus Sicht der Geldwäschebekämpfung steht hinter solchen Strukturen oft das Bestreben, den tatsächlichen Eigentümer zu verbergen, der entweder Sanktionen ausgesetzt ist oder die Herkunft seiner Finanzmittel nicht ausreichend nachweisen kann.

Wie reagieren das Justizministerium und der Gesetzgeber?

Bislang war das ESM öffentlich zugänglich. Das Justizministerium hat jedoch im Anschluss an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs angekündigt, diesen Zugang einzuschränken. Die Datenbank soll künftig nur noch ausgewählten Institutionen wie Banken oder Strafverfolgungsbehörden uneingeschränkt zugänglich sein.

Es ist daher mit einer Gesetzesänderung zu rechnen, da das derzeitige Gesetz der Situation nicht mehr gerecht wird.

Was sind die praktischen Auswirkungen für Unternehmen?

Die derzeitige Situation ist vorübergehend. Wir befinden uns in einer Phase, in der die transparente Offenlegung der tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens nicht mehr durchsetzbar ist, das Gesetz aber formal unverändert gilt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es ratsam:

  • die Entwicklung der Gesetzgebung in Bezug auf ESM in den kommenden Monaten zu beobachten,
  • die interne Berichterstattung über die Eigentümerstruktur fortzusetzen (Banken und andere Institutionen werden dies im Rahmen ihrer AML-Prozesse weiterhin verlangen),
  • mit Änderungen im ESM bis zur Veröffentlichung der Gesetzesnovelle oder präziserer Methoden zu warten.

Wenn Sie derzeit eine Änderung der Unternehmensstruktur planen oder eine neue GmbH gründen, ist es ratsam, die aktuelle Auslegung der Pflichten zu überprüfen.

Wir beraten Sie gerne zu den Änderungen

Sind Sie sich nicht sicher, wie Ihr Unternehmen auf die Gesetzesänderungen reagieren soll? Lassen Sie sich von Fachleuten beraten. Ganz gleich, ob es um die Gründung eines Unternehmens oder um verschiedene Änderungen in Unternehmen geht. Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus und wir werden uns gemeinsam Ihre Situation ansehen.

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