Betriebskindergarten als steuerlicher Vorteil

Die Beliebtheit von Betriebskindergärten bei den Sozialleistungen für Arbeitnehmer nimmt stetig zu. Der Betrieb eines Betriebskindergartens erleichtert Eltern die Rückkehr an den Arbeitsplatz, senkt die Einstellungskosten für neue Mitarbeiter und spart Eltern Zeit und Geld. Das Konsolidierungspaket hat jedoch ein bewährtes Modell in Frage gestellt, und die Unternehmen müssen diese Leistung neu bewerten.

Monetäre und nicht-monetäre Leistungen für Arbeitnehmer

Die Leistungen für Arbeitnehmer werden grundsätzlich in Geld- und Sachleistungen unterteilt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Geldleistung erhält, z. B. einen Bonus zusätzlich zum Gehalt oder ein finanzielles Geschenk zu einem runden Geburtstag, würden die meisten von uns denken, dass diese Leistung zusammen mit dem Gehalt besteuert wird.

Aber was ist mit nicht-monetären Leistungen? Dazu gehören in der Regel:

  • Ein Beitrag zu Kultur, Sport oder Freizeit,
  • die Organisation von Sprachkursen am Arbeitsplatz,
  • kostenloser Kaffee und Snacks am Arbeitsplatz,
  • aber auch die bereits erwähnten Betriebskindergärten.

Wenn es sich tatsächlich um eine nichtmonetäre Leistung handelt, war es bisher so, dass sie sich nicht im Gehalt des Arbeitnehmers niederschlug. Der Arbeitnehmer profitiert also nur von der Leistung, zahlt aber keine Einkommenssteuer oder Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge dafür.

Einschränkung des Sachbezugs durch das Konsolidierungspaket

Mit der Verabschiedung des Konsolidierungspakets ist jedoch eine Begrenzung des Betrags verbunden, bis zu dem Sachleistungen steuerfrei bezogen werden können. Die neue Jahresgrenze liegt bei der Hälfte des Durchschnittslohns.

Für das Jahr 2024 werden Sachbezüge, einschließlich Betriebskindergärten, bis zu einem Höchstbetrag von 21.983 CZK pro Jahr steuerfrei sein. Es handelt sich um einen Betrag von 1 832 CZK pro Monat.

Wenn die Arbeitnehmer im Laufe des Jahres mehr als den Gesamtwert dieser Leistungen in Anspruch nehmen, wird alles, was über 21.983 CZK hinausgeht, als Einkommen verbucht. Die Differenz muss versteuert werden, und es müssen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Bewertung des Betriebskindergartens aus steuerlicher Sicht

Wie wird nun ein Betriebskindergarten korrekt bewertet, damit man berechnen kann, ob der Arbeitnehmer für die Nutzung des Kindergartens etwas extra bezahlen muss oder nicht?

Wenn Sie schon einmal eine Kinderkrippe für Ihr Kind ausgesucht haben, werden Sie den krassen Preisunterschied zwischen öffentlichen und privaten Kinderkrippen kennengelernt haben.

Betriebliche Kinderkrippen ähneln eher privaten Kinderkrippen - es gibt weniger Kinder oder eine größere Anzahl von Erzieherinnen pro Kindergruppe. Sie nehmen auch Kinder unter 3 Jahren auf oder bieten Nachhilfeunterricht an, zum Beispiel in Englisch. Daher besteht natürlich die Befürchtung, dass für steuerliche Zwecke monatliche Kosten in Höhe von mehreren Tausend CZK angesetzt werden, die leicht die oben genannte Grenze von 21 983 CZK pro Jahr überschreiten.

Glücklicherweise hat das Finanzministerium bereits eine erläuternde Methodik ausgearbeitet, nach der nur die Gebühren in staatlichen Kindergärten in der jeweiligen Gemeinde relevant sind.

Beispiel für die Berechnung der Sachleistungen für einen Betriebskindergarten:

Die üblichen Kosten für eine staatliche Kindertagesstätte am Arbeitsplatz betragen 1 500 CZK pro Monat.

  • Arbeitnehmer A zahlt 500 CZK pro Monat für den Betriebskindergarten → 1.000 CZK pro Monat werden auf die Freigrenze angerechnet.
  • Arbeitnehmer B zahlt selbst 1 500 CZK oder mehr pro Monat → nichts wird auf die Grenze angerechnet.
  • Arbeitnehmer C hat die Kinderkrippe als betriebliche Leistung völlig kostenlos → wenn die monatlichen Kosten steigen und der jährliche Wert der Leistung den oben genannten Betrag von 21 983 CZK (1 832 CZK pro Monat) übersteigt, muss Arbeitnehmer C auf den übersteigenden Betrag nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherung und Krankenversicherung zahlen.

Worauf ist zu achten?

Zu Beginn dieses Artikels haben wir andere Arten von Sachleistungen aufgeführt, die auf dieselbe Jahresgrenze angerechnet werden wie die Gebühren für Betriebskindergärten.

Wenn ein Arbeitnehmer also zum Beispiel einen Zuschuss für einen externen Sprachkurs oder eine Sport-Dauerkarte für sich selbst in Anspruch nimmt und gleichzeitig eine betriebliche Kindertagesstätte nutzt, kann die Summe den neuen Grenzwert des Konsolidierungspakets überschreiten.

Alle Sachbezüge, die den Betrag von 1.832 CZK pro Monat oder insgesamt 21.983 CZK pro Jahr übersteigen, werden somit als Einkommen angerechnet, und der Arbeitgeber muss darauf Einkommensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherung zahlen. Die Höhe des Nettolohns ändert sich also mit dem Bezug der Leistungen.

Mit dem Steuerkonsolidierungspaket wird auch der beliebte Steuerabzug für Schulgeld abgeschafft.

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