Wie und warum man eine Vereinigung gründet: ein schrittweiser Leitfaden

Überlegen Sie, ob ein Verein die richtige Lösung für Ihr Vorhaben ist, oder haben Sie sich bereits entschieden, wissen aber nicht, wie Sie anfangen sollen? Wir führen Sie durch den gesamten Prozess der Vereinsgründung, von der ersten Idee über die Eintragung ins Vereinsregister bis hin zu den Pflichten nach der eigentlichen Gründung - damit Sie sich über das Was, Warum und Wie im Klaren sind.

Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein freiwilliger, gemeinnütziger Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die durch ein gemeinsames Interesse verbunden sind. Er dient nicht einem wirtschaftlichen Zweck, sondern bringt Menschen mit gleichen Interessen zusammen und hilft ihnen, gemeinsame Ziele zu erreichen. Dabei kann es darum gehen, eine gute Sache zu unterstützen, zusammenzuarbeiten oder Erfahrungen auszutauschen.

Am häufigsten werden Vereine zu folgenden Zwecken gegründet:

  • Sportliche Aktivitäten - Förderung des Sports durch Training, Turniere oder Wettkämpfe;
  • kulturelle Aktivitäten - Belebung des kulturellen Lebens durch Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen;
  • Bildung - Verbreitung von Wissen durch Kurse, Workshops oder Vorträge;
  • Naturschutz - Durchführung von Umweltprojekten, Pflege der Umwelt und Förderung der Nachhaltigkeit.

Um rechtlich anerkannt zu werden, reicht es nicht aus, zu sagen "wir sind ein Verein" - die rechtlichen Verpflichtungen müssen erfüllt werden und der Verein muss in das öffentliche Register eingetragen werden. Erst dann kann er offiziell seine Tätigkeiten ausüben und als juristische Person tätig werden.


Für wen ist der Verein geeignet?

Im Gegensatz zu einem Unternehmen, das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, müssen die Einnahmen eines Vereins zur Unterstützung seiner Haupttätigkeit verwendet werden, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Ein Verein bietet Ihnen einen geeigneten rechtlichen Rahmen, wenn Sie gleichzeitig gemeinnützige Ziele verfolgen wollen:

  • Zuschüsse oder Subventionen erhalten wollen,
  • Nebentätigkeiten ausüben wollen,
  • Verträge mit Partnern abschließen können.

Für Anbieter sozialer Dienstleistungen sowie für diejenigen, die an Wohltätigkeit interessiert sind, ist es oft besser, anstelle einer Gesellschaft eine andere Form der Gemeinnützigkeit zu wählen - ein Institut, eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds.

Wenn Ihr primäres Ziel hingegen die Gewinnerzielung ist, ist eine Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vielleicht die bessere Wahl.


Was ist vor der Gründung eines Vereins zu bedenken?

1/ Der Name des Vereins

Laut Gesetz muss der Name des Vereins:

  • eindeutig sein, d. h. er darf nicht mit einem anderen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen identisch sein;
  • das Wort "Verein", "eingetragener Verein" oder die Abkürzung "z. s."enthalten.

Der Name sollte den Schwerpunkt des Vereins widerspiegeln, z. B. Klub der Naturfreunde, z. s. oder Gesellschaft der Jeseníker Künstler.

TIPP: Den richtigen Namen zu finden, kann eine Herausforderung sein. Lesen Sie unseren Artikel Wie man sich einen Namen für einen neuen Verein ausdenkt, um praktische Tipps zu erhalten, wie man dabei vorgeht und was man vermeiden sollte.

2/ Der Zweck des Vereins

Legen Sie den Zweck fest, auf den sich Ihr Verein konzentrieren wird - die wichtigste gemeinnützige Tätigkeit, die den Kern seiner Mission bilden wird. Darüber hinaus können Sie auch ergänzende Aktivitäten durchführen, deren Erlöse stets den Hauptzweck des Vereins unterstützen oder dessen Betrieb sicherstellen sollen.

Nebentätigkeiten können viele Formen annehmen - von einem Nebenerwerb, wie z. B. einer Einzelfirma, bis hin zu gemeinnützigen Aktivitäten, wie z. B. Freiwilligenprojekten oder organisierten Veranstaltungen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Naturschutzverein organisiert als Teil seines Kerngeschäfts regelmäßige Waldsäuberungen. Er finanziert die Anschaffung von Arbeitsgeräten, Werbung und andere Kosten im Zusammenhang mit seiner Hauptaufgabe durch ergänzende Aktivitäten wie den Verkauf von Themen-T-Shirts oder die Organisation von Benefizkonzerten.

3/ Hauptsitz der Vereinigung

Jede Vereinigung muss eine offizielle Adresse haben, die:

  • in den Statuten aufgeführt sein;
  • in das öffentliche Register eingetragen sein.

Der Sitz muss nicht nur ein Büro oder ein Geschäftsraum sein - es kann auch eine Immobilie sein, die einem der Gründer gehört, oder ein virtuelles Büro, aber Sie müssen immer die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie einholen.

4/ Mitglieder der Vereinigung

Für die Gründung eines Vereins sindmindestens drei Gründer erforderlich, bei denen es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handeln kann. Wichtig ist auch, dass in der Satzung des Vereins klar festgelegt wird, unter welchen Bedingungen andere Personen Mitglied werden können, welche Rechte und Pflichten sie haben und wann ihre Mitgliedschaft endet.

Um die Aktivitäten der Vereinigung zu unterstützen, können Sie auch regelmäßige Mitgliedsbeiträge zur Deckung der Betriebskosten oder Regeln für die Beteiligung der Mitglieder an gemeinsamen Aktivitäten einführen.


Welche Unterlagen benötigen Sie für die Gründung eines Vereins?

  • 1

    Die Gründungsurkunde des Vereins

    Mit der Gründungsurkunde wird bestätigt, dass der Verein formell gegründet worden ist. Sie kann die Form einer Vereinbarung zwischen den Gründern oder des Protokolls einer Gründungsversammlung haben, in der die erforderlichen Formalitäten erörtert und genehmigt wurden.

  • 2

    Satzungen

    Die Satzung ist das grundlegende Dokument, das die Arbeitsweise der Vereinigung festlegt. Sie enthält wichtige Angaben wie den Namen, den Sitz und den Zweck des Vereins sowie die Regeln für die Verwaltung des Vereins und die Befugnisse der Vereinsorgane. Die Gründer genehmigen die Satzung in der Regel in der ersten, so genannten konstituierenden Sitzung, in der sie sich auf die wichtigsten Punkte einigen.

  • 3

    Genehmigung des Standorts des eingetragenen Sitzes

    Für die Festlegung des Sitzes ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers mit beglaubigter Unterschrift erforderlich (auch wenn das Grundstück einem Vereinsmitglied gehört).

  • 4

    Eidesstattliche Versicherung der Mitglieder der statutarischen Organe

    Das satzungsgemäße Organ der Vereinigung ist die Person oder Gruppe, die im Namen der Vereinigung nach außen handelt und das tägliche Funktionieren der Vereinigung gewährleistet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Vorsitzenden (wenn Sie sich für ein einzelnes satzungsgemäßes Organ entscheiden, das von einer Einzelperson vertreten wird) oder einen Ausschuss (wenn es sich um ein kollektives satzungsgemäßes Organ, d. h. eine Gruppe von Mitgliedern, handelt). Ihre Befugnisse und Zuständigkeiten werden von der Mitgliederversammlung und der Satzung des Vereins festgelegt.

    Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die durch Abstimmung über wichtige Fragen wie die Annahme der Satzung, die Wahl der Mitglieder des satzungsmäßigen Organs, die Genehmigung des Haushaltsplans oder die Festlegung des Tätigkeitsbereichs des Vereins entscheidet.

    Bei größeren Vereinen empfiehlt sich die Einrichtung eines Kontrollorgans - der Kontrollkommission-, das die Verwaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Vereins überwacht. Ihre Einrichtung ist freiwillig, sie sollte jedoch aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.

Die eidesstattliche Erklärung der Mitglieder des satzungsgemäßen Organs bestätigt deren Eignung zur Ausübung des Amtes und sollte daher insbesondere Folgendes enthalten

  • Angaben zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz),
  • eine Erklärung über die Rechtsfähigkeit und Integrität,
  • die Bestätigung, dass keine Hindernisse für die Ausübung des Amtes bestehen.

Die eidesstattliche Versicherung muss auch die Zustimmung zur Eintragung in das Bundeszentralregister und die Annahme des Amtes enthalten. Schliesslich ist eine Unterschriftsprobe für das Handeln im Namen des Vereins beigefügt.


Wie beantrage ich die Eintragung des Vereins in das Register?

Sie können einen Verein erst dann zur Eintragung in das öffentliche Register anmelden, wenn Ihnen die erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie sich mit den Gründern über die wesentlichen Punkte - d.h. den Wortlaut der Satzung, die Wahl der Organe und den Sitz des Vereins - geeinigt haben. Bei Unstimmigkeiten ist es notwendig, eine konstituierende Sitzung einzuberufen, in der Sie die strittigen Fragen gemeinsam klären und die Schlussfolgerungen formell vereinbaren.

Wenn alle Schritte abgeschlossen sind, können Sie den Antrag auf Eintragung bei dem Registergericht einreichen, das für den Sitz der Vereinigung zuständig ist. In Prag ist dies das Stadtgericht, in anderen Teilen des Landes werden diese Angelegenheiten von den Bezirksgerichten bearbeitet.

Der Antrag auf Eintragung einer Vereinigung in das öffentliche Register kann auf verschiedene Weise gestellt werden:

  • Mittels eines elektronischen Formulars - durch Einreichung beim öffentlichen Register; Sie fügen dem ausgefüllten Formular die erforderlichen Dokumente im PDF-Format bei und unterschreiben es mit einer garantierten elektronischen Signatur.
  • Persönlich oder per Post - indem Sie die Dokumente in Papierform beim Registergericht abgeben/schicken.
  • Über das Postfach einer natürlichen Person - über das Postfach eines der Gründer oder des gewählten gesetzlichen Vertreters, da der Verein vor der Eintragung nicht über ein eigenes Postfach verfügt.

Denken Sie daran, dass die eidesstattliche Versicherung der Mitglieder des satzungsmäßigen Organs sowie die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks, auf dem der Verein seinen Sitz haben wird, mit amtlich beglaubigten Unterschriften versehen sein müssen. Dies gilt auch für die von den Vereinsmitgliedern erteilte Vollmacht an den Antragsteller, der die Eintragung des Vereins in das öffentliche Register beantragt.

TIPP: Wenn Sie die Dokumente nicht persönlich oder per Post einreichen, sollten Sie eine elektronische Umwandlung vornehmen. CzechPoint oder jedes Postamt kann Ihnen bei der Umwandlung und der Überprüfung der Unterschriften helfen.


Was ist nach der Gründung der Vereinigung zu beachten?

Mit der Eintragung des Vereins in das öffentliche Register sind Ihre Pflichten nicht beendet. Damit der Verein gut funktioniert und alles gesetzeskonform abläuft, müssen Sie noch ein paar weitere wichtige Dinge erledigen.

1/ Anmeldung zur Körperschaftssteuer

Wenn Sie Ihrem Verein einen Gewerbeschein für die Ausübung eines Nebengewerbes erteilen, müssen Sie ihn zur Körperschaftssteuer anmelden. Sie müssen die Anmeldung innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung des Vereins bei dem für seinen Sitz zuständigen Finanzamt einreichen. Sie können die Anmeldung entweder persönlich oder bequem online über das Portal der öffentlichen Verwaltung vornehmen.

2/ Buchführung

Die Buchführung ist für Vereine verpflichtend und ihre Form hängt von der Größe und dem Umfang der Aktivitäten der Organisation ab. Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • 1

    Einfache Buchführung - spart Zeit und Arbeit, da sie sich auf die Erfassung von Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten beschränkt. Die einfachere Variante kann jedoch nur von kleineren Vereinen gewählt werden, die die gesetzlichen Grenzen einhalten, z. B. ein Einkommen von bis zu 3 Mio. CZK pro Jahr haben und nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.

  • 2

    Buchführung - ist obligatorisch, wenn der Verein die gesetzlichen Grenzen überschreitet, kann aber auch freiwillig geführt werden. Die Buchführung gibt einen klaren Überblick über die Kosten und Einnahmen - neben den Einnahmen und Ausgaben werden auch die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst. Sie ist zwar zeit- und kostenaufwändiger, trägt aber dazu bei, Vertrauen zu schaffen, was z. B. bei der Beantragung von Zuschüssen oder Unterstützung durch Sponsoren hilfreich ist.

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Nebengewerbe zu betreiben, achten Sie darauf, dass Sie getrennte Aufzeichnungen über gemeinnützige und gewinnorientierte Aktivitäten führen.

3/ Transparente Verwaltung

Jeder Verein ist gesetzlich verpflichtet, seine Jahresabschlüsse regelmäßig in elektronischer Form in einer Dokumentensammlung zu veröffentlichen. Die Form hängt in der Regel von der Komplexität des Jahresabschlusses ab:

  • Für Vereine ohne Subventionen und mit einem begrenzten Tätigkeitsbereich (Nicht-Mehrwertsteuerzahler, deren Jahreseinkommen und Vermögenswert 3 Mio. CZK nicht übersteigen), die eine einfache Buchhaltung führen, gelten vereinfachte Regeln für die Erstellung des Jahresabschlusses. In diesem Fall enthält der Jahresabschluss nur eine Aufstellung der Aktiva und Passiva sowie eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben.
  • Vereinigungen mit größeren Finanzoperationen, die eine (doppelte) Buchhaltung führen, erstellen einen umfassenden Abschluss. Diese umfasst eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bilanz und einen Anhang, in dem jeder Posten im Detail erläutert wird.

4/ Abgabe der Steuererklärung

Auch wenn der Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist er verpflichtet, regelmäßig eine Steuererklärung abzugeben. Bestimmte Einkünfte aus nicht gewinnorientierten Kerntätigkeiten sind jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht steuerpflichtig, ähnlich wie bei Zuschüssen.


Einen Verein gründen: mit einer Beratungsfirma oder allein?

Sie können einen Verein selbst gründen oder die Verwaltung einem Beratungsunternehmen anvertrauen. Wir haben einen übersichtlichen Vergleich erstellt, damit Sie entscheiden können, welche Option für Sie besser geeignet ist.

Selbständig einen Verein gründen Einen Verein mit Jake&James gründen
Was müssen Sie veranlassen?






Hier finden Sie Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verein Ausfüllen des Kontaktformulars
Überprüfung der Verfügbarkeit des Vereinsnamens im öffentlichen Register Kurze Beratung zur Gründung des Vereins
Sicherstellung eines eingetragenen Sitzes für den Verein und Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Einrichtung eines virtuellen Büros Schnelles Telefonat und Zahlung
Ausarbeitung der Vereinssatzung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben Einrichten eines virtuellen Büros, wenn Sie die Zustimmung des Eigentümers nicht haben oder Ihre Adresse nicht angeben wollen
Beauftragung eines Notars mit der Überprüfung der Unterschriften und der Zustimmung der Mitglieder der Körperschaft Überprüfung der Vollmachten und Erklärungen der Gründungsmitglieder
Durchführung einer konstituierenden Sitzung zur Genehmigung der Satzung und zur Wahl der Vereinsorgane Wir organisieren die konstituierende Sitzung für Sie
Erstellung und Vorbereitung der Unterlagen für die Anmeldung zur Eintragung des Vereins in das öffentliche Register Wir kümmern uns um die Unterlagen zur Eintragung in das öffentliche Register, einschließlich der Anmeldung
Einreichung des Antrags auf Eintragung in das öffentliche Register beim zuständigen Bezirksgericht
Wie lange dauert das Verfahren? Etwa 10-20 Stunden, abhängig von der Komplexität der Unterlagen und der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen Ein Treffen in unserem Büro oder ein Telefonat und ein paar E-Mails
Wie viel wird es Sie kosten? Ihre eigene Zeit und Energie 5 899 CZK ohne MwSt.


Sie haben keine Zeit für den Papierkram oder keine Lust, durch die Büros zu gehen? Überlassen Sie uns die Gründung eines Vereins. Wir erstellen die Satzung und andere Dokumente, kümmern uns um den eingetragenen Sitz und die Eintragung.

Haben Sie eine Frage zur Gründung eines Vereins? Kontaktieren Sie uns mit dem untenstehenden Formular.
Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Neuigkeiten aus unserem Blog