Änderung des Handelsregisters: die häufigsten Gründe und das Verfahren

Wenn Sie im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln, werden Sie im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit in der Regel auf eine Situation stoßen, in der Sie einen bestimmten Eintrag im Handelsregister (CR) ändern müssen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die häufigsten Gründe für die Änderung einer Eintragung im Handelsregister und die praktische Art und Weise, wie Sie eine solche Änderung vornehmen.

Alle im Handelsregister eingetragenen obligatorischen und fakultativen Angaben müssen immer aktuell und gültig sein. Im Geschäftsverkehr kommt es jedoch naturgemäß zu Änderungen. Es ist daher zu beachten, dass wir diese Änderungen unverzüglich dem Registergericht melden.

Die am häufigsten geänderten Daten im Handelsregister

Wenn Sie schon einmal ein Unternehmen oder sich selbst im Handelsregister eingetragen haben, haben Sie es nicht versäumt, die Abschnitte mit den Grunddaten auszufüllen, wie z.B.:

Außerdem haben Sie eingetragen:

  • das statutarische Organ (bei einer GmbH der/die Geschäftsführer, bei einer AG der Aufsichtsrat oder der Vorstand), die Zahl seiner Mitglieder und die Art seiner Tätigkeit,
  • die Vollmacht, falls erteilt,
  • die Aktionäre oder Gesellschafter,
  • die Höhe des Stammkapitals (bei einer AG auch die Zahl der Aktien und die Art der Tätigkeit), auch die Anzahl der Aktien und den Nennwert jeder Aktie angeben),
  • der Aufsichtsrat und seine Mitglieder (obligatorisch bei a.s., fakultativ bei a.s.),
  • sonstige Angaben.

Diese Daten sind daher logischerweise am häufigsten Änderungen unterworfen. Wir unterscheiden, ob wir Sie bitten, die Daten zu registrieren, sie zu ändern oder ganz zu löschen.

TIPP: Sind Sie gerade mit einer Änderung des Namens oder des Sitzes des Unternehmens beschäftigt? Schauen Sie sich unsere Artikel über die Änderung des Firmennamens oder die Verlegung des Firmensitzes mit detaillierten Informationen an, die Sie Schritt für Schritt durch diese Änderungen führen werden.

Die Änderung ist vollzogen, was nun?

Haben die Geschäftsführer gewechselt, planen Sie eine Kapitalerhöhung oder vielleicht eine Verlegung des eingetragenen Sitzes an eine attraktivere Adresse? Wenn ja, sollten Sie alle diese Änderungen im Handelsregister eintragen lassen , am besten innerhalb von 15 Tagen nach der Änderung.

In Einzelfällen kann diese Frist jedoch länger sein, da der eigentlichen Mitteilung der Änderungen in der Regel mehrere Schritte und Änderungen wichtiger Dokumente vorausgehen (z. B. wenn Sie Dokumente aktualisieren müssen, die Bestandteil der Anlagen zur Änderung der Handelsregistereintragung sind und deren Erstellung mehr Zeit erfordert).

1. Einberufung der Hauptversammlung

Der erste Schritt ist die Einberufung der Generalversammlung. Sie ist das höchste satzungsmäßige Organ der Gesellschaft und kann Änderungen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags (wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehr als einen Gründer hat) bzw. der Satzung im Falle einer Aktiengesellschaft beschließen.

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Sie als Geschäftsführer(in) mittels einer schriftlichen Einladung, die mindestens 15 Tage vor dem Termin der Versammlung an alle Gesellschafter versandt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Hauptversammlung in Anwesenheit eines Notars abgehalten werden muss, der ein Protokoll anfertigt. Dieses Protokoll wird dann als Grundlage für die Änderung der Eintragung im Handelsregister verwendet.

2. Smart-Formular des Innenministeriums

Als zweiten Schritt zur Beantragung einer Handelsregisteränderung empfehlen wir die Verwendung des sogenannten Smart-Formulars des Innenministeriums. Es ist elektronisch und überprüft laufend die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten.

Das Formular ist vollständig interaktiv und besteht aus zwei Teilen:

  1. Einemiterativen Teil, in dem Sie eine bestimmte Änderung, Eintragung oder Löschung von Daten des Standesamtes eintragen.
  2. Einemabschließenden Teil, der Informationen über den Benutzer als Antragsteller der Änderung, das Datum, an dem die Änderung vorgenommen wurde, und eine Liste von Anhängen enthält.

Das ausgefüllte Formular kann für eventuelle Änderungen gespeichert oder direkt per E-Mail versandt werden. Der einfachste Weg, das Formular elektronisch zu versenden, ist die Nutzung der Mailbox. Das Formular kann auch per E-Mail mit einer elektronischen Unterschrift (im Falle einer GmbH alle Vorstandsmitglieder, im Falle einer AG alle Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung) versandt werden.

Alternativ kann das Formular auch im PDF-Format heruntergeladen, ausgedruckt und mit allen Anlagen an das zuständige Registergericht geschickt werden. Dies ist das Bezirksgericht in der Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Nur im Fall von Prag ist das Registergericht das Prager Stadtgericht und nicht das Prager Bezirksgericht.

TIPP: Wenn Sie es mit der Änderung des Handelsregisters eilig haben, ist es praktisch, alles über einen Notar abzuwickeln. Nur er oder sie kann (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind) am selben Tag wie die notarielle Eintragung eine Eintragung im Handelsregister vornehmen.

Fristen, Gebühren und Zusammenfassung des Umschreibungsverfahrens

  1. Wenn Sie Änderungen an Ihrem Unternehmen vornehmen wollen, wie z. B. die Änderung des Sitzes, des Namens, die Änderung der Zusammensetzung der Aktionäre oder der Aufsichtsratsmitglieder, die Erhöhung des Grundkapitals oder umgekehrt die Einleitung einer Liquidation, müssen Sie zunächst eine Hauptversammlung einberufen.
  2. Die Einladung zur Hauptversammlung sollte mindestens 15 Tage vor der Versammlung verschickt werden, und vergessen Sie nicht, den Notar zu kontaktieren.

  3. Der Notar benötigt vor der Hauptversammlung einen aktuellen Auszug aus dem Unternehmensregister, den Gesellschaftsvertrag und die Ausweise aller Aktionäre.
  4. Die Unterlagen müssen dem Notar spätestens fünf Werktage vor dem Termin der Hauptversammlung zugehen.

  5. Anschließend müssen die geänderte Gründungsurkunde, das Protokoll des Notars und das intelligente Formular des Innenministeriums verwendet werden.
  6. Alle diese Unterlagen müssen innerhalb von 15 Tagen nach der Hauptversammlung an das zuständige Registergericht geschickt werden. Die Gebühr für die Änderung, Löschung oder Ergänzung der Eintragung im Handelsregister beträgt 2.000 CZK, unabhängig von der Anzahl der im Antrag enthaltenen Änderungen.

  7. Das Registergericht hat innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags über die beantragte Änderung zu entscheiden. Die Entscheidung wird erst mit ihrer Zustellung wirksam.

TIPP: Wenn Sie mehrere Änderungen innerhalb desselben Unternehmens vornehmen wollen, ist es sicher sinnvoll, diese in einem Antrag zusammenzufassen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung der Änderung

Unsere Spezialisten werden Sie effizient durch den gesamten Prozess begleiten. Kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular, um weitere Informationen zu erhalten. Wir werden uns gerne um die Änderungen für Ihr Unternehmen kümmern.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Neuigkeiten aus unserem Blog